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Grunderwerbsteuer bei Public Private Partnerships (PPP) (BB 2008, Heft 13, S. 640)

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Zusammenfassung

 
Überblick

PPP-Projekte erfreuen sich bei der öffentlichen Verwaltung angesichts knapper Kassen nach wie vor großer Beliebtheit. Die Beispiele für realisierte PPP sind zahlreich: am spektakulärsten dürfte wohl der Aufbau eines bundesweiten Mauterfassungssystems durch die Fa. Toll Collect sein. Bei der Verwirklichung von PPP-Projekten können vielfältige Rechtsprobleme auftreten; häufig sind das Kommunalrecht, das Haushaltsrecht, das Vergaberecht und nicht zuletzt das allgemeine Zivilrecht tangiert. Während diese juristischen Fragestellungen heutzutage im Schrifttum vergleichsweise gut aufgearbeitet sind, sind demgegenüber die steuerrechtlichen Aspekte bei PPP bislang relativ wenig beachtet worden. Dies gilt namentlich für die grunderwerbsteuerlichen Problemstellungen. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der vorliegende Beitrag die im Zusammenhang mit PPP-Projekten auftretenden Fragen des Grunderwerbsteuerrechts. Im Rahmen dessen wird u. a. aufgezeigt, dass der durch das ÖPP-Beschleunigungsgesetz vom 1.9.2005 neu eingeführte § 4 Ziffer 9 GrEStG die grunderwerbsteuerlichen Nachteile von PPP-Projekten gegenüber konventionellen Beschaffungsvorhaben lediglich rudimentär beseitigt hat.

I. Einleitung

1. Einführung in die Thematik

Angesichts der angespannten Lage der öffentlichen Haushalte hat sich bei der öffentlichen Verwaltung in Deutschland in den vergangenen Jahren ein beträchtlicher Investitionsstau aufgebaut[1]. So soll Schätzungen des Deutschen Instituts für Urbanistik zufolge der Investitionsbedarf der deutschen Kommunen in den Jahren 2000 bis 2009 insgesamt rund 929 Mrd. EUR betragen[2]. Da eine nachhaltige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte in den nächsten Jahren kaum zu erwarten steht[3] und zugleich die Sicherstellung einer modernen und leistungsfähigen Infrastruktur gerade im nationalen und internationale...

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