Die Zielsetzungen im "Einleitenden Statement" dienen der Orientierung für die Vertragsparteien und geben den Rahmen der weiterführenden Green-Lease-Klauseln vor. Vereinbart werden können Lang-, Mittel- und Kurzfristziele, die sich an der vereinbarten Mietvertragslaufzeit der Mietenden orientieren sollten. Da die Zwischenziele der Umweltinitiativen und die regulatorischen Vorgaben dynamisch sind, sollte eine Revisionsklausel eingeführt werden, die im folgenden Kapitel erläutert wird.
Die Zielsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten in einem Gebäude sollte partnerschaftlich zwischen Vermietenden und Mietenden abgestimmt werden. Neben potenziell bereits vorhandenen Nachhaltigkeitsstrategien der Vertragsparteien sollten sie
- mietvertragliche Besonderheiten (beispielsweise Triple-Net-Vertrag),
- die Nutzungsklasse (Gewerbe- oder Wohnraummietvertrag),
- die Lage (relevant für die Einhaltung von nationalen Reduktionszwischenzielen) sowie
- die Laufzeit des Vertragsverhältnisses
berücksichtigen.
Beide Vertragsparteien sollten sich zudem über mögliche Umsetzungslimitierungen einigen. In Green Leases sollten stets erreichbare Ziele definiert werden, die beiderseitig eingehalten werden können. Sind die Ziele zu hoch angesetzt oder lassen sich diese innerhalb der Mietvertragslaufzeit nicht umsetzen, sollten sie nicht aufgenommen werden.
Orientierungsleitlinien
Als Orientierung für die Zielsetzungen können Umweltinitiativen und gesetzliche Reduktionsziele dienen. Diese umfassen unter anderem die Einhaltung von nationalen gesetzlichen Reduktionspfaden aus Klimaschutzgesetzen oder die Einhaltung der in dem CRREM-Weg angegebenen Maximalwerte für die Energieintensität und GHG-Intensität. Darüber hinaus kann die Limitierung der Treibhausgasemissionen mit dem Ziel, die Erderwärmung auf maximal 1,5 °C zu ...