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Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 15.2.2 Anteilige Umnutzung von Mieterhöhungen

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Um Nachhaltigkeitsmaßnahmen langfristig in den Mietflächen umzusetzen und gleichzeitig auf die steigenden regulatorischen Anforderungen zur Energieeffizienz zu reagieren, können die Vertragsparteien vereinbaren, bei vertraglich festgelegten Mieterhöhungen Anteile für die nachhaltige Optimierung der Mietfläche umzunutzen. Dies kann vermieterseitig über einen Zuschuss erfolgen, der zu einem vereinbarten Datum dem Mietenden anteilig aus der Mieterhöhung gezahlt wird. Der Mietende verpflichtet sich, die bereitgestellten Mittel ausschließlich für die energetische Optimierung der Mietfläche zu nutzen. Auch sollte hier dem Vermietenden ein mieterseitiger Nachweis – analog zur anteiligen Umnutzung von Mieterausbauzuschüssen bzw. mietfreien Zeiten – vorgelegt werden.

Da die Mietpreisentwicklung Einfluss auf die Bewertung einer Immobilie sowie deren Verkaufspreis hat, sollte die anteilige Umnutzung der Mietererhöhungen nur moderat erfolgen. Der Prozentsatz sollte je nach jährlichen Mieteinnahmen und Mietvertragslaufzeit, unter Berücksichtigung der Renditeindikatoren, festgelegt werden. Ferner sollte der Turnus der zu zahlenden Umnutzung in die Mietvertragsklauseln aufgenommen werden. Zuschüsse können mit jeder Mieterhöhung oder auch nur beispielsweise bei jeder zweiten vereinbarten Staffelmieterhöhung erfolgen. Je nach Festlegung des Prozentsatzes haben Vermietende zunächst geringere Mieteinnahmen. Jedoch wird mit den kontinuierlichen Zuschüssen sichergestellt, dass das Gebäude im Betrieb stetig energetisch optimiert und weiterentwickelt wird und Mietende hierfür einen aktiven Beitrag leisten. Durch beobachtete Verkaufsprämien für besonders energieeffiziente Gebäude lassen sich höhere Verkaufspreise erzielen. Ferner unterstützen die Zuschüsse und die kontinuierliche Umsetzung die ...

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