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Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 5 Messen der Grenzabstände

Georg Hopfensperger
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Ebenso vielfältig und bunt, wie die Grenzabstandsvorschriften für Bäume, Sträucher und Hecken, sind die Regelungen der Bundesländer darüber, wie die Grenzabstände im Einzelnen zu messen sind.

5.1 Bäume

Am einheitlichsten ist noch die Messung des Grenzabstands von Bäumen. Der Abstand wird von der Mitte des Stamms an der Stelle, an der der Stamm aus dem Boden tritt, bis zur Grenze gemessen. Bei mehrstämmigen Bäumen wird von dem der Grenze am nächsten stehenden Stamm aus gemessen.

 
Achtung

Hier wird anders gemessen

Auf eine Besonderheit ist in Brandenburg und Schleswig-Holstein zu achten. Hier heißt es lapidar: "Der Abstand wird waagerecht und rechtwinklig zur Grenze gemessen." Diese Regelung wird aber verständlich, wenn man daran denkt, dass in beiden Ländern nicht mit Baum, Strauch oder Hecke als solchen, sondern mit jedem Teil dieser Gehölze der vorgeschriebene Grenzabstand einzuhalten ist, sodass jeweils der entsprechende Teil zur Grenze hin gemessen werden muss.

5.2 Sträucher

Für das Messen der Grenzabstände von Sträuchern gibt es Unterschiede in den Nachbarrechtsgesetzen. Diese Unterschiede beinhalten aber im Grunde genommen nur 2 Varianten.

Variante 1

Nach Variante 1 wird der Abstand von der Mitte des Strauchs, wo er aus dem Boden tritt, bis zur Grenze gemessen. Für diese Lösung haben sich Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen entschieden.

Variante 2

Nach Variante 2 wird der Abstand von der Mitte der am nächsten der Grenze wachsenden Triebe des Strauchs gemessen. Diese Regelung gilt in Baden-Württemberg und Bayern:

 
Achtung

Aufgepasst!

Ebenso wie bei der Grenzmessung von Bäumen ist auch hier auf eine Besonderheit in Brandenburg und Schleswig-Holstein zu achten. Hier heißt es ebenfalls: "Der Abstand wird waagerecht und rec...

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