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Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 2.4 Hecken

Georg Hopfensperger
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Die meisten Nachbarrechtsgesetze sehen für Hecken andere Grenzabstände als für Bäume und Sträucher vor. Deshalb ist die Unterscheidung wichtig, ob es sich im konkreten Fall um eine allgemeine Anpflanzung aus Bäumen bzw. Sträuchern handelt oder aber um eine Hecke.[1] Für eine Hecke können nach der Rechtsprechung die verschiedensten Baum- und Straucharten verwendet werden, sofern sie so gepflanzt sind, dass die Geschlossenheit der Pflanzenkörper unter sich und ihr Verbund eine wandartige Formation ergeben. Weiteres Kriterium ist, dass die Hecke durch Pflege und Rückschnitt in einer bestimmten Form und Höhe gehalten wird.[2]

Fichtenreihe als Hecke

Deshalb kann auch eine Fichtenreihe als Hecke gelten, wenn sie diesen Anforderungen entspricht.[3] Teilweise wird vertreten, dass eine Fichtenreihe, die zunächst als Hecke gepflanzt und gepflegt wurde, eine Höhe von 3 m überschreitet, ihren Heckencharakter verlieren und als Baumreihe anzusehen sein kann, sodass dann die Abstandsregelungen für Bäume gelten.[4]

Das sieht der Bundesgerichtshof kritischer:[5] Entscheidend für die Einordnung als Hecke sei, ob die Anpflanzungen im Einzelfall nach dem äußeren Erscheinungsbild bei einer natürlichen Betrachtungsweise einen geschlossenen Eindruck als Einheit mit einem Dichtschluss sowie einer Höhen- und Seitenbegrenzung vermitteln. Hecken seien "funktionell durch die von ihnen erzielte Abgrenzungs- und Schutzfunktion definiert", eine Höhenbegrenzung könne damit nicht in Verbindung gebracht werden. Auch erteilt er dem Zirkelschluss eine Absage, dass eine Hecke, die über eine bestimmte Höhe hinauswachse, solange als Solitärgewächs behandelt werde, bis sie wieder auf Heckenhöhe zurückgeschnitten werde.

Bambus

Bambuspflanzen werden häufig zur Gartengestaltung gepflanzt, denn sie sind winterhart, bi...

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