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Glasversicherung / 2 Rechtsgrundlagen

Wilfried Flagmeier
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Neue Bedingungen und neues VVG

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat neue Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (AGLB 2008) zur fakultativen Verwendung vorgelegt, die die bisherigen AGLB 94 ersetzen sollen.

Generell gilt: Bei diesen Musterbedingungen handelt es sich nur um Empfehlungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft an die Mitgliedsunternehmen. Die Bedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften können also von diesen Regelungen abweichen!

Ergänzt werden diese Bedingungen durch eine Reihe von Klauseln, die ebenfalls überarbeitet wurden. Außerdem gilt das VVG, das ebenfalls mit Wirkung vom 1.1.2008 geändert wurde. Für Neuverträge, die ab 1.1.2008 geschlossen wurden, gilt das neue VVG ab sofort. Für Altverträge, die bis zum 1.1.2008 abgeschlossen wurden, gibt es eine Übergangszeit bis zum 31.12.2008 (mit dem alten VVG). Danach gilt das neue Recht.

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