Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Gewerkschaften/Streik (BAT) / 2.7 Koalitionsfreiheit

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Die Koalitionsfreiheit betrifft sowohl das Recht Koalitionen zu bilden und ihr beizutreten (positive Koalitionsfreiheit) als auch das Recht einer Koalition nicht beizutreten oder aus einer bestehenden auszutreten (negative Koalitionsfreiheit). Alle Abreden, durch die in die positive oder negative Koalitionsfreiheit eingegriffen werden würde, wären unwirksam (§ 134 BGB).

Durch Art. 9 Abs. 3 GG wird nicht nur gewährleistet, dass es Koalitionen überhaupt gibt, sondern es wird zudem zu Gunsten einer einzelnen Gewerkschaft auch ihr Bestand gewährleistet (Bestandsschutz) sowie das Recht einer Koalition sich zu betätigen und Mitglieder zu werben (Betätigungsgarantie).

 
Praxis-Beispiel

Ein Arbeitgeber darf die Einstellung eines Arbeitnehmers nicht davon abhängig machen, dass er aus einer Gewerkschaft austritt oder ihr nicht beitritt. Die betroffene Gewerkschaft kann sich gegen einen solchen rechtswidrigen Angriff auf die positive Koalitionsfreiheit mit einer Unterlassungsklage wehren. (BAG, Urt. v. 02.06.1987, 1 AZR 651/85)

Beabsichtigt ein verbandsangehöriger Arbeitgeber, Auszubildende einzustellen, wenn sich diese bereit erklären, "für einen Ausbildungsplatz auf tarifliche Leistungen – z. B. einen Teil der Ausbildungsvergütung – zu verzichten" ohne sie vor Abschluss des Ausbildungsvertrags nach einer Gewerkschaftszugehörigkeit befragt zu haben, so hat er damit nicht in unzulässiger Weise die Gewerkschaftszugehörigkeit zum Auswahlkriterium gemacht. Der Betriebsrat kann die Zustimmung zur Einstellung nicht mit Hinweis auf das Recht des Arbeitnehmers, Mitglied einer Gewerkschaft zu sein, verweigern. Durch diese Vereinbarung sollten auch gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer veranlasst werden, Tarifansprüche nicht geltend zu machen. Kein Zustimmungsverweigerungsrecht stellt die untertarifliche Bezahlung dar. Nach Abschluss des Ausbildungsvertrags bleibt es zumindest den gewerkschaftlich organisierten Auszubildenden unbenommen, die ihnen zustehenden tariflichen Ansprüche, auf die nach § 4 Abs. 4 TVG nicht verzichtet werden kann, notfalls auch gerichtlich durchzusetzen. Zur Vermeidung eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 4 TVG ist es nicht notwendig, dass die Einstellung ganz unterbleibt.[1] Hinzuweisen ist hierbei, dass die meisten kommunalen Arbeitgeberverbände in ihren Satzungen eine untertarifliche Vergütung verbieten, die gegenüber dem Mitglied mit einer Vertragsstrafe geahndet werden kann. Rechte des Arbeitnehmers lassen sich hieraus jedoch nicht ableiten.

Auch die Gewerkschaftsbeschäftigten haben das Recht, einen Arbeitnehmerverband zu bilden. Eine DGB-Gewerkschaft darf ihren Arbeitnehmern nicht mit dem Ausschluss und der Kündigung der Arbeitsverhältnisse für den Fall drohen, dass sie dem Verband der Gewerkschaftsbeschäftigten beitreten sollten.[2]

[1] BAG, Beschl. v. 28.03.2000 – 1 ABR 16/99
[2] BAG, Urt. v. 17.02.1998 – 1 AZR 364/97

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Krankenbezüge / 5 Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2, 3 TVöD)
    1.214
  • Vorübergehende höherwertige Tätigkeit / 3 § 14 TVöD
    709
  • Urlaub / 8.12 Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses im Urlaubsjahr
    608
  • Entgelt / 4.1 Leistungsabhängiger Stufenaufstieg (§ 17 Abs. 2 TVöD)
    554
  • Überstunden/Mehrarbeit
    431
  • Beschäftigungszeit
    261
  • Arbeitszeit / 2.5.6 Minderung des Zeitguthabens im Fall von Arbeitsunfähigkeit
    256
  • Ausschlussfrist / 5.3 Fristberechnung
    203
  • Vermögenswirksame Leistungen / 4 Höhe der Arbeitgeberleistung
    197
  • Erwerbsminderung / 3.3.2 Dauerhafte volle Erwerbsminderung
    188
  • Eingruppierung – Entgeltordnung (VKA) / 21.7 Zulage für Vorarbeiter und Vorhandwerker
    167
  • Personalrat/Personalvertretung / 12.3 Freistellung von Personalratsmitgliedern
    151
  • Teilzeit / 2.3.3 Antrag des Arbeitnehmers, Frist
    148
  • III. Ende des Arbeitsverhältnisses / Ende der Versicheru ... / 6.1.1 Regelaltersrente
    145
  • Zulagen
    136
  • Geltungsbereich des TVöD (§ 1 TVöD) / 6.8.1 Die geringfügige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV)
    134
  • Probezeit / 4 Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit
    118
  • Beschäftigungszeit (§ 19 BAT) / 3.1.2.1 Begriff "Arbeitsverhältnis"
    111
  • Zuweisung einer anderen Beschäftigung, Abordnung, Verset ... / 10.1 Mitbestimmung des Personalrats
    110
  • Zulagen / 3 Zulagen für Wechselschicht- und Schichtarbeit
    105
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe TVöD Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Tarifverhandlungen: Gewerkschaft GDL will künftig Lokführer verleihen
Regionalzug
Bild: Haufe Online Redaktion

Die Deutsche Bahn kommt nicht zur Ruhe. Bereits seit Wochen ist der zähe Tarifkonflikt mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) in den Schlagzeilen. Aber auch die Lokführergewerkschaft GDL sorgt mit ausgefallenen Ideen für Aufsehen.


TVöD-Tarifrunde 2025: Regeln für einen rechtmäßigen Streik im öffentlichen Dienst
Warnstreik im Öffentlichen Dienst, Lehrer streiken für bessere Arbeitsbedingungen
Bild: mauritius images / imageBROKER / Björn Kietzmann

In der Tarifrunde für die Beschäftigten von Bund und Kommunen sind die Tarifverhandlungen ins Stocken geraten. Daher haben die Gewerkschaften zu Warnstreiks aufgerufen und teilweise den öffentlichen Personennahverkehr, Krankenhäuser, Verwaltungen und Flughäfen lahmgelegt. Wann aber ist ein Streik rechtlich zulässig und wie wirkt er sich auf das Arbeitsverhältnis aus?


Arbeitskampf: Arbeitsgericht untersagt Streik an Kitas in Berlin
Kindergarten Kinderbetreuung Kinder Kita
Bild: Pexels/Yankrukov

Die Gewerkschaft ver.di hatte für Kitas der Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin einen Streik ab dem 30.9.2024 angekündigt. Diesen Streik hat das Arbeitsgericht Berlin im gerichtlichen Eilverfahren untersagt.


Optimal managen: Personalbedarfsermittlung im öffentlichen Dienst
Personalbedarfsermittlung im öffentlichen Dienst
Bild: Haufe Shop

Das Buch erläutert die Methoden der aufgaben- bzw. prozessorientierten Personalbedarfsermittlung im öffentlichen Dienst und zeigt, wie Zeiten und Mengen transparent und fortschreibungsfähig ausgewiesen werden können.


Gewerkschaft / 2 Schutz der Koalitionsfreiheit
Gewerkschaft / 2 Schutz der Koalitionsfreiheit

Das Recht, Gewerkschaften zu bilden, ist ebenso wie das Recht, zum Beitritt zu einer Gewerkschaft, verfassungsrechtlich geschützt (positive Koalitionsfreiheit).[1] Jede Behinderung dieser Koalitionsfreiheit durch Drohung, Versprechen oder sonstige Mittel ist ...

4 Wochen testen


Newsletter Arbeitsschutz
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte
Komplettlösungen
Finanzen & Controlling Produkte
Öffentlicher Dienst Alle Produkte
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren