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Gewerberaummietverhältnis: Grundlagen und Besonderheiten ... / 2 Einzelheiten zu Regelungen im Gewerberaummietvertrag

Thomas Schlüter
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2.1 Begriff des Gewerberaummietvertrags

Kennzeichnend für eine Gewerberaumvermietung ist, dass die Räume zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken vermietet werden, d. h. nach der zwischen den Parteien getroffenen Zweckbestimmung geschäftlichen bzw. gewerblichen Zwecken dienen sollen.[1] Dazu gehören z. B.[2]

  • Ladenräume,
  • Büroräume,
  • Praxis-, Kanzlei- und Büroräume für Freiberufler (insbesondere für Ärzte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Architekten und Ingenieure)[3]
  • Lagerräume.
[1] Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer/Makowski, Gewerberaummiete, Vor § 535 BGB Rn. 61; Palandt/Weidenkaff, BGB, Einf. v § 535 BGB Rn. 92.
[2] S. dazu u. a. Palandt/Weidenkaff, BGB, Einf. v. § 535 BGB Rn. 92.
[3] Freiberufler üben keine gewerbliche Tätigkeit aus. Anstatt des in der Praxis auch verwendeten, umfassenderen und genaueren Begriffs der "Geschäftsraummiete" für Gewerbetreibende und Freiberufler, wird aufgrund der weitverbreiteten Verwendung nachfolgend einheitlich nur die Bezeichnung "Gewerberaummiete" verwendet; s. dazu auch Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer/Makowski, Gewerberaummiete, Vor § 535 BGB Rn. 61, wonach die Begriffe der Gewerbe- und der Geschäftsraummiete auch synonym verwendet werden können, da sich die Zuordnung der Erwerbszwecke (insbesondere gewerbliche und freiberufliche Tätigkeit) im Mietrecht nicht auswirkt.

2.2 Abgrenzung zum Wohnraummietvertrag

Vertragszweck

Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine Wohnraumvermietung oder eine Gewerberaumvermietung vorliegt, ist nicht die tatsächliche Nutzung, sondern der vertraglich vereinbarte Zweck.[1]

 

Empfehlung

Eine konkrete Regelung des vereinbarten Nutzungszwecks im Mietvertrag ist zur Vermeidung von späteren Unklarheiten unbedingt zu empfehlen.

"Die Vermietung erfolgt zum Zweck _________________________"[2]

Die Beantwortung der Frage, ob im konkreten Einzelfall eine Wohnraum- oder eine Gewerber...

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