Zusammenfassung
Führungskräfte sind zugleich Opfer und Gestalter von Arbeitsbedingungen, und sie stellen selber eine Arbeitsbedingung dar. Führungsverhalten kann krank machen oder das Wohlbefinden am Arbeitsplatz fördern. Ein ganzheitlich ausgerichteter Arbeitsschutz umfasst daher auch psychosoziale Aspekte. Er zielt darauf ab, Führungskräfte hinsichtlich der Gesundheitswertigkeit ihres Verhaltens zu sensibilisieren und sie zu unterstützen bei der Stärkung der eigenen Gesundheit und bei der gesundheitsgerechten Führung der Mitarbeiter. Der Fachbeitrag stellt dar, wie sich diese Ziele erreichen lassen.
1 Führungsverhalten als Arbeitsbedingung
1.1 Die Doppelrolle der Führungskraft
Führungskräfte haben eine Doppelfunktion inne: Sie gestalten die Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeiter, und zugleich stellt ihr Führungsverhalten selber eine Arbeitsbedingung dar. Das Wohlbefinden der Beschäftigten hängt maßgeblich davon ab, ob sie sich von ihrer Führungskraft wertgeschätzt, respektiert, einbezogen und informiert fühlen oder nicht. Wenn Mitarbeiter sich ignoriert, ausgegrenzt, ungerecht behandelt oder gar gemobbt fühlen, stellt das Führungsverhalten eine potenzielle arbeitsbedingte Gesundheitsgefahr dar, wie Abb. 1 zeigt. Psychosoziale Gesundheitsgefahren sind eine Subgruppe der psychischen Gesundheitsgefahren, die wiederum einen Teilaspekt der arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren darstellen. Ihre Prävention ist ein Aufgabenfeld auch für Arbeitsschützer.
Abb. 1: "Psychotoxisches" Führungsverhalten als potenzielle arbeitsbedingte Gesundheitsgefahr
Abgesehen von ihrer Doppelrolle hat die Führungskraft zusätzlich eine Vorbildfunktion. Wie bei anderen Arbeitsschutzbelangen orientieren sich die Mitarbeiter auch beim Thema Gesundheit an ihren Vorgesetzten. Die Art und Weise des Umgangs miteinander und der Umgang mit der eigenen Gesundheit werden von den Mitarbeitern...