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Gesundheitsfonds

Norbert Finkenbusch
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Zusammenfassung

 
Begriff

Der Gesundheitsfonds gehört zum Finanzierungsmodell der gesetzlichen Krankenversicherung. Er wird seit dem 1.1.2009 als Sondervermögen vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwaltet, in das die Beiträge der Arbeitgeber, der anderen Sozialversicherungsträger und der Mitglieder der Krankenkassen gezahlt werden. In den Gesundheitsfonds fließen auch die Zuschüsse des Bundes aus Steuermitteln. Aus dem Fonds erhalten die Krankenkassen Zuweisungen zur Deckung ihrer Ausgaben. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um eine Grundpauschale sowie alters- und risikoadjustierte Zu- und Abschläge zum Ausgleich der unterschiedlichen Risikostrukturen[1] sowie Zuweisungen für sonstige Ausgaben.[2] Die Krankenkassen können Zusatzbeiträge erheben, um Finanzierungslücken zwischen ihren Ausgaben und den Zuweisungen zu schließen. Die Zusatzbeiträge gehen ebenfalls an den Gesundheitsfonds. Krankenkassen mit Zusatzbeitrag erhalten Beträge aus den Zusatzbeiträgen des Gesundheitsfonds, die sich nach dem Einkommensausgleich ergeben. Damit wird die unterschiedliche Einkommensstruktur der Mitglieder der Krankenkassen vollständig ausgeglichen.[3]

Das Finanzierungsmodell lehnt sich an § 65 SGB XI an, der einen Ausgleichsfonds für die (gesetzlichen) Pflegekassen installiert. Dieser ist wie der Gesundheitsfonds als Sondervermögen der Pflegekassen eingerichtet und wird durch das BAS verwaltet.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Das BAS verwaltet den Gesundheitsfonds als Sondervermögen (§ 271 SGB V). Die Krankenkassen erhalten daraus Zuweisungen, um ihre Aufgaben zu erfüllen (§ 266 SGB V). Zusatzbeiträge fließen ebenfalls in den Gesundheitsfonds und werden nach einem Einkommensausgleich an die Krankenkassen gezahlt (§ 270a SGB V). Das Verfahren regelt die Risikostruktur-A...

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