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Gestattungsbeschluss: Blankett-Zustimmung? / 5 Hinweis

Dr. Oliver Elzer
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Problemüberblick

Im Fall geht es um die Frage, wie bestimmt ein Gestattungsbeschluss sein muss, wenn es beispielsweise um Balkonkraftwerke und Split-Klimaanlagen geht.

Gestattungsbeschluss und Bestimmtheit

Ein Gestattungsbeschluss muss dem Grundsatz der Bestimmtheit genügen. Dazu muss der Beschluss die bauliche Veränderung nach Art, Maß und Umfang genau beschreiben. Es muss für jeden zum Zeitpunkt der Beschlussfassung klar sein, was, wann, wo, von wem, mit welchen finanziellen Mitteln errichtet/verändert/eingebaut/abgebaut usw. wird (LG Frankfurt a. M., Urteil v. 22.12.2022, 2-09 S 31/22, ZWE 2023, 366). Die Entscheidung über die Art und Weise der Bauausführung und der baulichen Details erfordert insbesondere bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben eine konkrete Fachplanung (BGH, Urteil v. 9.2.2024, V ZR 244/22, Rn. 34). Dabei sind unter anderem die Alternativen der Bauausführung auch im Hinblick auf die einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen Vorgaben zu ermitteln. Die herrschende Meinung hält es allerdings dennoch für möglich, auch eine "allgemeine" Gestattung zu erteilen, nach der es im Belieben des Bauwilligen stehen soll, wie und was er baut, also eine Art "Blankettzustimmung".

Was ist für die Verwaltungen besonders wichtig?

Die Tendenz der Amtsgerichte ist klar: Es sollte im Einzelnen geregelt werden, wie eine bauliche Veränderung zu vollziehen ist. Bei Geräten muss deutlich sein, welche Beeinträchtigungen wohl zu erwarten sind. Bis es die höheren Gerichte deutlich anders und entspannter sehen, sollten sich die Verwaltungen an dieser strengen Haltung ausrichten.

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