Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Geschäftswagen / 2.1.2 Unternehmerische Nutzung unter 10 %

Dipl.-Finanzwirt Arthur Röck
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Wird ein Geschäftswagen zu weniger als 10 % unternehmerisch verwendet, kann er nicht dem Unternehmen zugeordnet werden (Zuordnungsverbot). Somit ist der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung ausgeschlossen.

Wird ein nicht dem Unternehmen zugeordnetes "Privatfahrzeug" gelegentlich dem Unternehmen überlassen, sind[1]

  • die im Zusammenhang mit dem Betrieb und Wartung des Geschäftswagens anfallenden Vorsteuern anteilig im Verhältnis der unternehmerischen zur nichtunternehmerischen Nutzung abziehbar;
  • die unmittelbar und ausschließlich auf die unternehmerische Verwendung des Geschäftswa­gens entfallenden Vorsteuern (z. B. Kraftstoffbezug während einer unternehmerischen Fahrt) oder aus Reparaturaufwendungen anlässlich eines Unfalls während einer unternehmerisch veranlassten Fahrt voll abziehbar. Der jeweilige unternehmerische Anlass muss belegt werden (durch gesonderte Aufzeichnung des Anlasses sowie Tag, Uhrzeit und gefahrene km). Erforderlich ist auch das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer.
 
Praxis-Beispiel

Unternehmerische Nutzung unter 10 %

Ein Unternehmer nutzt sein Fahrzeug zu 8 % unternehmerisch. Auf seinen unternehmerischen Fahrten (Kundenbesuche im Umkreis von 10 km) hat er Benzin für 600 EUR zzgl. 114 EUR getankt. An Reparatur- und Wartungskosten sind 4.350 EUR zzgl. 826 EUR Umsatzsteuer entstanden.

Da die unternehmerische Nutzung unter 10 % liegt, ist ein Vorsteuerabzug aus der Anschaffung nicht möglich. Aus den unternehmerischen Fahrten erhält er 114 EUR Vorsteuerabzug. Aus den Reparatur- und Wartungskosten erhält er einen anteiligen Vorsteuerabzug von 66 EUR (8 % von 826 EUR).

Die Fahrten des Unternehmers zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie Familienheimfahrten wegen einer aus betrieblichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung sind dabei der unternehmerischen Nutzung des Fahrzeugs zuzurechnen und unterliegen keiner Vorsteuerkürzung nach § 15 Abs. 1a UStG. Maßgebend für die 10 %-Grenze nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG ist bei einem Fahrzeug das Verhältnis der Kilometer unternehmerischer Fahrten zu den Jahreskilometern des Fahrzeugs.

In Zweifelsfällen muss der Unternehmer dem Finanzamt die mindestens 10 %ige unternehmerische Nutzung glaubhaft machen (z. B. durch Aufzeichnung der Jahreskilometer des betreffenden Fahrzeugs und der unternehmerischen Fahrten mit Fahrtziel und gefahrenen Kilometern). Bei sog. Zweit- oder Drittfahrzeugen von Einzelunternehmern oder sog. Alleinfahrzeugen bei einer nebenberuflichen Unternehmertätigkeit geht die Finanzverwaltung regelmäßig von einer unternehmerischen Nutzung unter 10 % aus. Das Gleiche gilt für Personengesellschaften, wenn ein Gesellschafter mehr als ein Fahrzeug privat nutzt, für die weiteren privat genutzten Fahrzeuge.[2]

[1] Abschn. 15.2c Abs. 3 Sätze 2 u. 3 UStAE.
[2] Abschn. 15.23 Abs. 2 UStAE.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    1.187
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    1.164
  • Nachforderungszinsen
    655
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    540
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    505
  • Sozialversicherungskonten abstimmen / 4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    484
  • Werkzeuge, Abschreibung
    407
  • Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung
    382
  • Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden / 5 Abschreibungsbeginn und -ende
    369
  • Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzübers ... / 8 Verwendung von Konten im SKR 03 und SKR 04: Voraussetzung der richtigen Buchung ist der umsatzsteuerliche Sachverhalt
    364
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
    357
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 1 So kontieren Sie richtig!
    356
  • Anschaffungskosten, Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug / 5.2.1 Anschaffungskosten bei Anlagevermögen
    304
  • Instandhaltungsrücklage / 1.3 Zinserträge aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen
    282
  • Firmen-Pkw, Anschaffung
    275
  • Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG
    255
  • Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag
    248
  • (Erst-)Ausbildungskosten als Sonderausgaben
    234
  • Büroeinrichtung / 3.3 Für Wirtschaftsgüter von mehr als 250 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR muss bei Anwendung der Poolabschreibung ein Sammelposten gebildet werden
    231
  • Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung bis 50 %
    222
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Haufe Shop: HGB Bilanz Kommentar
HGB Bilanz Kommentar
Bild: Haufe Online Redaktion

Mit dem Praktiker-Kommentar in neuer Auflage lösen Sie auch schwierige Fragen zu Bilanzierung, Jahresabschluss und Lagebericht sicher. Alle Änderungen sind mit Fallbeispielen und Buchungssätzen praxisgerecht dargestellt und erläutert. Im Praktiker-Kommentar inklusive: Die stets aktuelle Online-Version


Geschäftswagen / 2.1.2 Unternehmerische Nutzung unter 10 %
Geschäftswagen / 2.1.2 Unternehmerische Nutzung unter 10 %

Wird ein Geschäftswagen zu weniger als 10 % unternehmerisch verwendet, kann er nicht dem Unternehmen zugeordnet werden (Zuordnungsverbot). Somit ist der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung ausgeschlossen. Wird ein nicht dem Unternehmen zugeordnetes ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren