Beschwerden über störende Gerüche am Arbeitsplatz sind ernst zu nehmen, denn sie können ein Hinweis auf Probleme mit der Luftqualität oder mit anderen Arbeitsplatzbedingungen sein. Oft werden Gerüche als Hinweis auf eine Schadstoffbelastung interpretiert und sind dann mit der Sorge über mögliche gesundheitliche Folgen verbunden. Die Frage, die gestellt wird, lautet: Riecht es nur, oder ist es auch gesundheitsschädlich? Dieser Fachbeitrag gibt Hintergrundinformationen, um Beschwerden über Gerüche richtig zu interpretieren, und zeigt Möglichkeiten für die Ermittlung und Beurteilung auf.
Es macht einen Unterschied, ob man sich an einem Produktionsarbeitsplatz oder in einem Büro befindet. Wird an einem Arbeitsplatz mit Gefahrstoffen umgegangen, schützt der Arbeitsplatzgrenzwert vor einer gesundheitlichen Gefährdung. Ein Büroarbeitsplatz wird dagegen wie eine Wohnung betrachtet. Hier schützt der Richtwert II vor einer gesundheitlichen Gefährdung, insbesondere empfindliche Personen und bei Daueraufenthalt in den Räumen. Beide Beurteilungswerte sind toxikologisch begründet. Mithilfe von weiteren Beurteilungswerten, wie dem Richtwert I, Leitwerten und Referenzwerten, soll eine gute Innenraumluftqualität sichergestellt werden. Hier steht das Wohlbefinden der Raumnutzer im Vordergrund und das Ziel ist eine möglichst unbelastete und klimatisch behagliche Innenraumluft. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer hygienischen Begründung, da es zwar systematische praktische Erfahrungen gibt, die darauf hinweisen, dass mit steigender Konzentration die Wahrscheinlichkeit für gesundheitliche Beschwerden zunimmt, aber der Kenntnisstand reicht nicht aus, um toxikologisch begründete Richtwerte abzuleiten.