Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Verbraucherin?

Dr. Oliver Elzer
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

1 Leitsatz

Eine andere als eine natürliche Person, die einen Vertrag mit einem Gewerbetreibenden schließt, kann nicht als Verbraucher i. S. d. Klauselrichtlinie angesehen werden. Das nationale Recht kann hiervon abweichen.

2 Normenkette

§ 9a Abs. 1 Satz 1 WEG

3 Das Problem

Eine Condominio Meda aus Mailand (K), vertreten durch ihre Verwalterin, schließt im Jahr 2010 mit einem Unternehmen B einen Vertrag über die Lieferung von Wärmeenergie. Bei Zahlungsverzug schuldet die K "Verzugszinsen in Höhe von 9,25 %, und zwar mit Ablauf der Frist zur Schlusszahlung". K und B streiten, ob diese Klausel nach einer AGB-Prüfung rechtsmissbräuchlich ist. Das zuständige italienische Gericht sieht das so. Es ist sich aber unsicher, ob eine Wohnungseigentümergemeinschaft, wie die Condominio im italienischen Recht, überhaupt eine Verbraucherin i. S. d. sog. Klauselrichtlinie ist. Es fragt daher den EuGH, ob der in der Klauselrichtlinie vorgesehene Begriff des Verbrauchers der Einstufung der Eigentümergemeinschaft im italienischen Recht, die nicht unter den Begriff "natürliche Person" bzw. "juristische Person" fällt, als Verbraucher entgegensteht, wenn dieses Subjekt einen Vertrag zu nicht der beruflichen Tätigkeit zuzurechnenden Zwecken schließt, sich gegenüber dem Gewerbetreibenden in einer schwächeren Verhandlungsposition befindet und ihm gegenüber einen geringeren Informationsstand besitzt.

4 Die Entscheidung

Im Fall verneint der EuGH im Ergebnis die Frage! Er habe bereits entschieden, dass eine andere als eine natürliche Person, die einen Vertrag mit einem Gewerbetreibenden schließe, nicht als Verbraucher i. S. d. Klauselrichtlinie angesehen werden könne. Es stehe den Mitgliedstaaten zurzeit jedoch frei, den rechtlichen Status von Wohnungseigentümergemeinschaften in ihren jeweiligen nationalen Rechtsordnungen zu regeln, indem sie sie als "jurist...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Bauliche Veränderungen (ZertVerwV) / 7.3.3 Kostenverteilung von Gestattungsmaßnahmen
    0
  • Energierecht (ZertVerwV) / 4.9.5.7 Pflichtberatung
    0
  • Hausgeld, Mahnwesen (ZertVerwV) / 2.2.1 Bestimmungen des Hausgeldschuldners
    0
  • Hausgeld, Mahnwesen (ZertVerwV) / 7.2 Beitritt
    0
  • Kinne/Schach/Bieber, BGB § 555f Vereinbarungen über Erha ... / 1 Allgemeines
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Green Leases
Green Leases
Bild: Haufe Shop

Angesichts der Aufgabe, die Energiewende auch im Gebäudebereich erfolgreich in die Praxis umzusetzen, stellen "grüne Mietverträge" ein probates Instrumentarium dar. Dieses Buch beschreibt dazu die besten Strategien für ein nachhaltiges Mieter:innenengagement.


EuGH C-708/17, C-725/17
EuGH C-708/17, C-725/17

  Entscheidungsstichwort (Thema) Vorlage zur Vorabentscheidung. Verbraucherschutz. Verbraucherrecht. Begriff ‚Verbraucher’. Vertrag, der zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossen wird. Vertrag über die Lieferung von Fernwärme. Unbestellte ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren