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G / 17 Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Video mobil [Rdn 2139]

Ralph Gübner, Detlef Burhoff
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Das Wichtigste in Kürze:

1. Bei der Geschwindigkeitsermittlung durch Nachfahren ist zu unterscheiden zwischen der "einfachen" Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren (ohne geeichte Aufzeichnung) und der Messung mit speziellen Video-Nachfahrsystemen.
2. Der Einsatz ungeeichter Messgeräte oder nur von Zeugenaussagen soll nicht zur völligen Unverwertbarkeit der Messergebnisse führen.
3. Bei der "einfachen" Geschwindigkeitsermittlung durch Nachfahren können Fehler aus einem Zusammenspiel technischer (kein geeichter oder justierter Tachometer) und menschlicher (Ablesefehler, Schätzfehler, etc.) Fehler entstehen.
4. Zum Ausgleich unterschiedlicher Fehlerquellen werden unterschiedlich hohe Toleranzabzüge gefordert.
 

Rdn 2140

 

Literaturhinweise:

Burhoff, Geschwindigkeitsmessung mit dem Police-Pilot-System, VA 2001, 59

Krumm, Geschwindigkeitsmessung und Abstandsfeststellung durch Nach- oder Vorausfahren ohne weiteres technisches Gerät, NZV 2004, 377

s. auch die Hinw. bei → Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Allgemeines, Rdn 1922 und → Geschwindigkeitsüberschreitung, Allgemeines, Rdn 1892.

 

Rdn 2141

1. In Deutschland sind derzeit mehrere Messsysteme zur Nachfahrt mit Videoaufzeichnung zugelassen, deren Funktionsweise im Wesentlichen identisch ist. Nicht vom standardisierten Messverfahren abgedeckt ist die Abstandsmessung, bei der die betreffenden Fahrzeuge durch händisches Spulen bzw. Zählen an übereinstimmende Be-zugspunkte geführt werden müssen; hier zeigt die tägliche Praxis regelmäßig Auswertefehler, teils sogar grundsätzlich falsche Vorgehensweisen

 

Rdn 2142

Das System wird in ein Fahrzeug, wahlweise Pkw oder Motorrad, eingebaut. Abhängig von den in diesem Trägerfahrzeug verwendeten Bauteilen greift das Messsystem entweder direkt oder indirekt die Wegstreckeninformat...

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