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Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.7.3 PV-Anlagen-Darlehen

Dipl.-Finanzwirt (FH) Jörg Wilde
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Das Programm dient der Finanzierung von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden. Die Wohngebäude müssen im Eigentum von privaten Bauherren oder Eigentümern stehen.

[1] Siehe PV-Anlagen-Darlehen, Darlehensprogramm zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen für selbst genutzte Wohngebäude, WIBank, Stand 15.11.2023.

2.7.3.1 Antragsberechtigung

Dieses Programm können private Bauherren und private Eigentümer, sofern sie natürliche Personen sind, nutzen. Die Wohnimmobilie muss ausschließlich zu selbst genutzten Wohnzwecken dienen und in Hessen belegen sein. Personen- und Kapitalgesellschaften sind nicht antragsberechtigt.

2.7.3.2 Das wird gefördert

Gefördert werden

  • der Kauf und die Installation einer PV-Anlage mit einer installierten Leistung von bis zu 20 kW inklusive des Anschlusses an das Stromnetz,
  • der Kauf und die Installation eines Batteriespeichers, wenn der Kauf im Zusammenhang mit der Installation einer neuen PV-Anlage steht und
  • der Kauf und die Installation von Steuer- und Regeltechnik im Zusammenhang mit der Installation einer neuen PV-Anlage zur Optimierung des Eigenverbrauchs.
 

Keine Kombination

Wird der KfW-Zuschuss "Solarstrom für Elektroautos 442" in Anspruch genommen, ist aufgrund der KfW-Bedingungen eine Kombination mit dem PV-Anlagen-Darlehen nicht möglich.

2.7.3.3 Darlehenskonditionen

Die Laufzeit und die Zinsfestschreibung werden mit 10 Jahren und regelmäßig einem tilgungsfreien Anlaufjahr vereinbart.

Wird das Darlehen nicht vollständig abgerufen, wird für die nicht abgerufenen Beträge (6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach dem Zusagedatum) eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,15 % pro Monat erhoben. Für die Dauer der Zinsfestschreibung von 10 Jahren erfolgt aus Mitteln des Landes Hessen eine zusätzliche Zinsverbilligung von 1 % p. a.

Darlehenshöhe

Es können Darlehen bis 50.000 EUR pro Vorhaben beantragt werden. Das Mindestdarlehen muss 10.000 ...

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