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Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.6.4 Erneuerbare Wärme – Zuschuss

Jörg Wilde
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Für ein Drittel der Hamburger CO2-Emmission ist die Versorgung von Gebäuden mit Heizung und Warmwasser verantwortlich. Dieses Programm soll Wohnungseigentümer über einen Zuschuss motivieren, in Maßnahmen zur Energiesenkung zu investieren.

[1] Förderrichtlinie Erneuerbare Wärme, IFB Hamburg, Stand 3.11.2022.

2.6.4.1 Antragsberechtigung

Folgende Personenkreise können einen Zuschuss erhalten:

  • Grundeigentümer oder dinglich Verfügungsberechtigte,
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch große Unternehmen) und sonstige Organisationen (z. B. Vereine, Stiftungen, Kirchen)
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte erbringen.

2.6.4.2 Das wird bezuschusst

Zuschüsse werden im Rahmen folgender Fördermodule gewährt:

 
Fördermodul: Wärmepumpen
Maßnahme Konditionen
  • Im Neubau: Sole/Wasser-Wärmepumpen, Wasser/Wasser-Wärmepumpen
  • Im Bestand: Luft/Wasser-Wärmepumpen, Sole/Wasser-Wärmepumpen, Wasser/Wasser-Wärmepumpen
  • Im Bestand: den Ersatz bestehender Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper bei gleichzeitiger Installation einer Wärmepumpe
  • Für elektrisch betriebene Wasser/Wasser-Wärmepumpen und elektrisch betriebene Sole/Wasser-Wärmepumpen beträgt der Zuschuss 100 EUR je kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 4.200 EUR.
  • Für elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen beträgt der Zuschuss 75 EUR je kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 3.000 EUR.
  • Festlegung des Zuschusses im Einzelfall ab einer Nennwärmeleistung von 500 kW.
  • Der Ersatz bestehender Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper, bei gleichzeitigem Einbau einer geförderten Wärmepumpe, wird mit einem Zuschuss in Höhe von 400 EUR je Niedertemperatur-Heizkörper gefördert.
 
Fördermodul: Erschließung von Wärmequellen
Maßnahme Konditionen
  • Im Neubau: Sole/Wasser-Wärmepumpen, Wasser/Wasser-Wä...

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