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Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.6.2 Wärmeschutz im Gebäudebestand – Zuschuss

Jörg Wilde
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Dieses Programm fördert die energetische Modernisierung der Gebäudehülle, z. B. die Dämmung von Wänden und Dächern oder den Austausch der Fenster bei Wohngebäuden. Die Baugenehmigung des geförderten Objekts muss älter als 20 Jahre sein.

[1] Förderrichtlinie Wärmeschutz im Gebäudebestand, Stand 3.4.2023.

2.6.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind

  • Grundeigentümer,
  • sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, kleinen Mehrfamilienhäusern mit bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten und
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

2.6.2.2 Das wird gefördert

Gefördert wird die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle und die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe. Werden gleichzeitig Bauteile aus verschiedenen Bauteilgruppen modernisiert, kann ein zusätzlicher Modernisierungsbonus gewährt werden. Unterstützt wird auch eine begleitende qualitätssichernde Maßnahme wie Baubegleitung, der verpflichtende hydraulische Abgleich und die Luftdichtheitsmessung.

Die entsprechenden technischen Mindestvoraussetzungen ergeben sich aus der Förderrichtlinie Wärmeschutz im Gebäudebestand, die auch auf der Webseite der IFB im Downloadbereich heruntergeladen werden kann.

2.6.2.3 Zuschusshöhe

Folgende Förderzuschüsse sind möglich:

 
Außendämmung Außenwände 36,50 EUR/m2
Innendämmung von Außenwänden bei Denkmälern, sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz sowie Lage auf der Flurstückgrenze (Überbauung) 45,90 EUR/m2
Kerndämmung zweischaliger Außenwände 5,40 EUR/m2
Dämmung Kellerdecke bzw. -sohle und Innenwände gegen unbeheizte Räume oder Außenwände gegen Erdreich 11 EUR/m2
Dämmung der obersten Geschossdecke 22 EUR/m2
Dämmung der obersten Geschossdecke/von Flachdächern mit Einblasdämmung 9 EUR/m2
Dämmung von Steildächern sowie Gaubenwangen und Gaubendächern 37,70 EUR/m2
Dämmung von St...

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