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Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.5.1 Modernisierung Wohnraum

Jörg Wilde
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Dieses Programm fördert in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven die Modernisierung von Mietwohnraum in Gebäuden mit mehr als 2 belegungs- und mietbindungsfreien Wohnungen. Das Gebäude soll nach der Modernisierung mindestens dem KfW-Effizienzhaus 115 entsprechen.

[1] Merkblatt über die vertraglich vereinbarte Förderung der Modernisierung von Mietwohnraum in der Freien Hansestadt Bremen – Modernisierungsförderung, Stand: Juni 2023.

2.5.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

Anforderungen an das Förderobjekt

Die vorgenommenen Modernisierungen müssen den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) entsprechen. Zudem muss die Erschließung gesichert sein. Die geförderten Wohnungen müssen im Sinne der Technischen Baubestimmungen (BremLTB) barrierefrei modernisiert werden.

Weiterhin wird verlangt, dass die geplanten Maßnahmen im Einklang mit den kommunalen Stadt- und Quartiersentwicklungszielen stehen. Die geförderten Wohnungen sollen grundsätzlich folgende Größen nicht überschreiten:

 
    Zulässige Wohnfläche in m2
Anzahl der Personen/Haushaltstyp Zimmer Geschosswohnungsbau Reihenhäuser
1 Person / 1 Zimmerappartement 1 25 bis 30 –
1 Person 2 50 –
2 Personen 2 60 –
2 Personen (alleinerziehend 1 Kind) 3 70 –
3 Personen 3 75 110
4 Personen 4 85 125
5 Personen 5 95 140
Je weitere Person 1 10 10

2.5.1.2 Das wird gefördert

Gemäß der Förderabsicht des Landes Bremen, werden folgende Maßnahmen an Wohnraum gefördert:

  • die Schaffung von Wohnraum für Familien im Wohnungsbestand durch Umbau geeigneter kleinteiliger Wohnungsbestände in Reihenhäuser oder Maisonette-Wohnungen,
  • die Schaffung von Wohnraum für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung durch Umbau geeigneter Wohnungen,
  • die Zusammenlegung und Grundrissveränderungen von Wohnungen, damit sie in Größe ...

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