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Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.2 Bayern

Jörg Wilde
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Das Land Bayern stellt über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) 2 interessante Förderprogramme zur Verfügung:

 

Programme für Bayern

  • Bayerisches Modernisierungsprogramm
  • Modernisierung für Wohnungseigentümergemeinschaften

2.2.1 Bayerisches Modernisierungsprogramm

Dieses Programm soll Eigentümer motivieren, Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zu modernisieren oder zu erneuern. Gefördert werden auch Pflegeplätze in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen nach den §§ 71 und 72 SGB XI (stationäre Pflegeeinrichtungen).

[1] Bayerisches Modernisierungsprogramm zur Förderung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie Pflegeplätzen in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen, siehe Richtlinien für das Bayerische Modernisierungsprogramm (BayModR) v. 9.3.2022, Az. 31-4753-2-6 (BayMBl. Nr. 201) i. d. F. vom 14.4.2023.

2.2.1.1 Antragsberechtigung

Das Förderprogramm richtet sich an Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und stationären Pflegeeinrichtungen.

2.2.1.2 Das wird gefördert

Das Förderobjekt, an dem die Modernisierung und Erneuerung (Instandsetzung) vorgenommen werden soll, muss mindestens 3 Mietwohnungen haben. Bei stationären Pflegeeinrichtungen müssen mindestens 8 Pflegeplätze vorhanden sein.

 

Kein Wohnungseigentum

An keiner der Wohnungen des Förderobjekts darf Wohnungseigentum begründet sein.

Es darf sich bei dem Mehrfamilienhaus um keinen Neubau handeln. Folgende Altersvoraussetzungen werden verlangt:

 
Bei Antragstellung 15 Jahre alt Bei Antragstellung 5 Jahre alt

Werden ausschließlich die unten aufgeführten Maßnahmen durchgeführt, muss das Gebäude am 31. Dezember des Jahres der Antragstellung mindestens 15 Jahre alt sein.

Maßnahmen:

  • Instandsetzung und Modernisierung, z. B. Veränderung des Wohnungszuschnitts, Erneuerung von Sanitärinstallation, Wasserversorgung und Fußböden sowie bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau, ...

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