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Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.2 Das wird gefördert

Jörg Wilde
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Um die Förderung zu erhalten, muss die Anschaffung und Installation einer Photovoltaik-Anlage vorgenommen werden. Die Anlage kann als Aufdach-, Fassadenanlage oder auf der Garage oder dem Carport installiert werden. Die Installation muss an privaten Wohngebäuden mit bis zu 3 Wohneinheiten erfolgen. Dabei muss der Antragsteller eine der Wohneinheiten selbst nutzen.

Das Wohngebäude muss in Baden-Württemberg liegen. Ein Gebäude außerhalb der Landesgrenzen wird nicht über dieses Programm gefördert. Bei dem Gebäude kann es sich um einen Neubau oder um ein Bestandsgebäude handeln.

Der Antragsteller muss den erzeugten Strom nicht einspeisen. Ein 100 %-iger Eigenverbrauch ist somit möglich. Wird der erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist, muss die Anlage die technischen Anforderungen nach dem aktuell geltenden Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien erfüllen.

Neben der Anlage werden auch die Anschaffung und Installation von Speichern für den mit der PV-Anlage erzeugten Strom gefördert. Diese Anschaffung muss nicht zwingend mit der PV-Anlage erfolgen.

 

Fachunternehmerpflicht

Es besteht eine Fachunternehmerpflicht, wonach die Installation nur von Fachunternehmern vorgenommen werden darf.

Diese Kosten werden gefördert

Finanziert werden Kosten für:

  • Technische Anlagen (PV-Anlage sowie Batteriespeicher),
  • Planung und Projektierung,
  • erforderliche Baumaßnahmen zur Vorbereitung der Installation der PV-Anlage (Dacharbeiten, Aufständerung, Unterkonstruktion etc.) oder des Batteriespeichers,
  • Installation,
  • Anschluss an das öffentliche Stromnetz (inklusive Erdarbeiten),
  • Messeinrichtungen,
  • Modernisierung, Umrüstung und Nachrüstung von Anlagen,
  • sonstige Kosten, die in Zusammenhang mit der PV-Anlage oder dem Speicher stehen (z. B. die Anschaffung und Installation einer Wallbox sowie
  • Umsatzsteu...

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