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Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.1.2 Das wird gefördert

Jörg Wilde
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Über dieses Programm lassen sich folgende Vorhaben finanzieren:

  • Neubau von Wohnimmobilien
  • Kauf von Wohnimmobilien – gegebenenfalls mit anschließenden Maßnahmen zu Modernisierung oder Umbau
  • Energetische Sanierung von Wohnimmobilien
  • Installation von Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Wärme- und/oder Stromerzeugung sowie von Speichern für die erzeugte Energie (auch ohne Neubau oder Sanierung eines Wohngebäudes)
 

Nur in Kombination mit einem anderen Programm

Das Programm verlangt die gleichzeitige Inanspruchnahme eines der nachfolgenden Programme:

  • Wohnen mit Kind (L-Bank)
  • Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik (L-Bank)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG-WG) – Kreditvariante der KfW
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM-WG) – Zuschussvariante des BAFA
  • Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN-WG) (KfW)
  • Wohneigentum für Familien (KfW)
  • Auch eine bewilligte BEG-Förderung der im Laufe des Jahres 2022 eingestellten Varianten und Effizienzhaus-Niveaus berechtigt zur Antragstellung für das Kombi-Darlehen Wohnen

Es werden alle Aufwendungen finanziert, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fördermaßnahme stehen. Dies können sein

  • Kosten für das Grundstück inklusive Nebenkosten,
  • Baukosten inklusive Baunebenkosten,
  • Kosten für Außenanlagen,
  • Kaufpreis für die Immobilie (inklusive Erwerbsnebenkosten),
  • Kosten für Modernisierung, (energetische) Sanierung oder Umbau sowie
  • Kosten für die Anschaffung und Installation von technischen Anlagen.

Das wird nicht gefördert

Bei Vorliegen eines der folgenden Sachverhalte wird die Förderung nicht gewährt:

  • bei Wohnimmobilien mit mehr als 3 Wohneinheiten;
  • der Antragsteller nutzt nicht mindestens eine Wohneinheit selbst (überlässt der Antragsteller die geförderte Immobilie unentgeltlich an Angehörige im Sinne des § ...

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