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Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.11.1 Modernisierung selbst genutzten Wohnraums – Kredit 505

Jörg Wilde
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Mit diesem Programm werden die Modernisierungen von selbst genutztem Wohneigentum gefördert.

[1] Siehe Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen v. 2.4.2020 (5114-0001#2020/0002-0401-4515), zuletzt geändert am 7.3.2023 (5114-0001#2022/0003-0401-4515).

2.11.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von selbst genutztem Wohneigentum. Die Antragsteller dürfen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)

  • um nicht mehr als 10 % (für einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 %) oder
  • um nicht mehr als 60 % (für einen Tilgungszuschuss von bis zu 15 %)

überschreiten.

Einkommensgrenzen – Überschreitung bis 10 %

Die nachfolgend aufgeführten Einkommensgrenzen dürfen mit bis zu 10 % überschritten werden. Zudem sind diese Einkommensgrenzen für den erhöhten Tilgungszuschuss von bis zu 25 % maßgeblich.

 
Haushaltsgröße Anzahl der Personen im Haushalt Einkommensgrenze aller Haushaltsangehörigen in EUR Jahresbruttoeinkommen[1] ca. in EUR
1 Person – 20.350 30.301
2 Personen 2 Erwachsene 29.150 42.873
1 Erwachsener, 1 Kind 30.470 44.759
3 Personen 3 Erwachsene 35.970 52.616
2 Erwachsene, 1 Kind 37.290 54.501
1 Erwachsener, 2 Kinder 38.610 56.387
4 Personen 4 Erwachsene 42.680 62.601
3 Erwachsene, 1 Kind 44.000 64.087
2 Erwachsene, 2 Kinder 45.430 66.130
1 Erwachsener, 3 Kinder 46.750 68.016
5 Personen 5 Erwachsene 49.500 71.944
4 Erwachsene, 1 Kind 50.820 73.830
3 Erwachsene, 2 Kinder 52.140 75.716
2 Erwachsener, 3 Kinder 53.460 77.601
1 Erwachsener, 4 Kinder 54.890 79.644

Einkommensgrenzen – Überschreitung bis 60 %

Diese Einkommensgrenzen dürfen mit bis zu 60 % überschritten werden. Zudem sind diese Einkommensgrenzen für den erhöhten Tilgungszuschuss von bis zu 15 % maßgeblich:

 
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