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Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 1.4.5.2 Definition und Voraussetzungen (Ladestation, Ladepunkt und bidirektionale Ladestation)

Jörg Wilde
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Definitionen

Eine Ladestation ist eine stationäre Lademöglichkeit für Elektroautos. Sie besteht aus einem oder mehreren Ladepunkten. Beispiele für eine Ladestation sind eine Wallbox oder eine Ladesäule.

Ein Ladepunkt ist eine Einrichtung, die dem Aufladen von Elektroautos dient und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektroauto aufgeladen werden kann.

Eine bidirektionale Ladestation ist eine Ladestation, die technisch in der Lage ist, auch das Entladen von Energie aus der Batterie des Elektroautos zum Verbrauch im Stromnetz des Gebäudes (Vehicle-to-Home) zu ermöglichen.

Anforderungen

Gefördert werden nur Ladestationen, die an Stellplätzen eines bestehenden Wohngebäudes errichtet werden und zum Aufladen des eigenen Elektroautos gemäß § 2 Nr. 2 Elektromobilitätsgesetz (EmoG) genutzt werden. Zudem muss die Ladestation im Inland belegen und darf nicht öffentlich zugänglich sein.[1] Die Ladestation muss einen Ladepunkt mit einer Ladeleistung von mindestens 11 Kilowatt aufweisen. Es sind auch mehrere Ladepunkte zulässig. Weiterhin muss die Ladestation fest mit dem Wechselstromnetz verbunden werden. Ein mobiler Anschluss (z. B. mittels CEE-Steckverbindung) ist nicht zulässig.

Die Ladestation muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Ladeleistung entspricht entweder der Nenn-Ladeleistung, die vom Hersteller ausgewiesen wird, oder der eingestellten Ladeleistung. Die Einstellung der maximalen Ladeleistung darf nur von autorisiertem Fachpersonal vorgenommen werden.
  • Gefördert werden stationäre Ladestationen gemäß Ladebetriebsarten 3 und 4 nach DIN EN IEC 61851-1 (VDE 0122-1).
  • Sofern die Ladestation mit einem IT-Backend-System kommuniziert, muss die Ladestation über ausreichend sichere und standardisierte Kommunikationsschnittstellen an ein IT-Backend angebunden sein. Die ausreichende IT-Sic...

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