Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Förderprogramme des Landes Mecklenburg-Vorpommern / 6.4 Diese Förderungen werden gewährt

Jörg Wilde
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Zuschuss

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Dieser muss bei Einhaltung der Förderbedingungen nicht zurückgezahlt werden. Für Unternehmen gelten dabei folgende Beihilfegrundlagen:

Eine Förderung ist auf der Grundlage der Gruppenfreistellungsverordnung möglich. Förderfähig bei beihilferelevanten Projekten sind hierbei grundsätzlich die Investitionsmehrkosten im Verhältnis zu einer üblichen Investition (ohne zusätzliche Treibhausgasreduzierung).

Eine Förderung ist auf der Grundlage der De-mimimis-Verordnung möglich, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Ermittlung des Zuschusses erfolgt auf der Basis der Nettoinvestitionskosten.

 
Hinweis

Keine Kombination

Nicht möglich ist eine Kombination mit anderen Strukturfondsmitteln (ELER; LEADER; ESF) für dasselbe Projekt.

Grundförderungen

Diese Grundförderungen werden gewährt:

 
Fördertatbestand/Maßnahme Grundförderung
Energieeffizienz über den gesetzlichen Standard bei baulichen Investitionen 30 %
Energieeffizienzsteigerung bei Prozessen und Anlagen 30 %
Abwärmenutzung 30 %
LED-Beleuchtung 30 %
Nahwärmenetz 30 %
Grüngasnetz 30 %
Biomasse-Heizung 30 %
ORC-Technik in Verbindung mit regenerativ erzeugter Energie 30 %
Wärme-/Kältespeicher 40 %
Solarthermie zur Warmwasser- und Heizungsunterstützung 30 %
Tiefengeothermie 30 %
Oberflächennahe Geothermie, sofern Öko-Strom verwendet wird 30 %
Oberflächennahe Geothermie 20 %
Wasserstoff-Infrastruktur auf Basis erneuerbarer Energie 30 %
Stromspeicher für Strom aus erneuerbaren Energien 30 %
Elektromobilität einschließlich Infrastruktur auf Basis erneuerbarer Energien 30 %
Studien 30 %

Boni

Zusätzlich sind folgende Boni möglich:

 

Mittlere Unternehmen

(VERORDNUNG (EU) Nr. 651/2014 DER KOMMISSION v. 17.6.2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014R0651&from=DE)
10 %
Kleine Unternehmen (Verordnung wie oben) 20 %
Einmaliger maßnahmenspezifischer Bonus

5 % bei Energieeffizienzprojekten und

10 % bei allen anderen Projekten

Die Boni werden gewährt für:

  • besondere Innovationen oder
  • Projekte mit erheblich verbesserter Ressourceneffizienz oder
  • Projekte mit besonderem Multiplikatoreffekt, Demonstrationscharakter, Öffentlichkeitswirksamkeit oder
  • Projekte mit direkter wirtschaftlicher Teilhabe für Bürger oder Kommunen (z. B. Projekte mit direkter Beteiligung der Bürger und Kommunen oder genossenschaftlich organisierte Projekte) oder
  • Projektstandorte im ländlichen Gestaltungsraum des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung
    665
  • Pflegekosten / 2 Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen
    403
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 8 Hinzurechnungen / 8.4 Umfang der Hinzurechnung
    343
  • Kündigung und Niederlegung von Mandaten in der Steuerber ... / 5.3 Wichtiger Grund berechtigt zur Kündigung zur Unzeit
    336
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims
    320
  • Änderungsvorschriften / 3.3 Änderung wegen neuer Tatsachen und Beweismittel
    303
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug
    298
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen
    297
  • Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 33b ... / III. Hinterbliebenen-Pauschbetrag (§ 33b Abs 4 EStG)
    271
  • Erweitert beschränkte Steuerpflicht – ABC IntStR
    259
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    254
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 125 Nichtigkeit des Verwaltungsakts / 1.1 Fehlerhafter Adressat
    216
  • Geschäftsfähigkeit / 4 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger zwischen 7 und 18 Jahren
    203
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 6 Kosten der Scheidungsfolgenvereinbarung
    190
  • Weilbach, GrEStG § 3 Allgemeine Ausnahmen von der Besteu ... / 8 Grundstückserwerb durch Verwandte in gerader Linie und ihnen gleichgestellte Personen (§ 3 Nr. 6 GrEStG)
    190
  • Erbschaftsteuererklärung ab dem 1.7.2016 / 2.6.2 Erbschein (Zeile 12)
    184
  • Lizenzgebühren (Steuerabzug) – ABC IntStR
    184
  • Honorargestaltung für Steuerberater 01/2019 / 3 Gebührenrechnung: Jahresabschluss nach § 35 StBVV abrechnen
    179
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    178
  • Änderungsvorschriften / 3 Änderung von Steuerbescheiden
    177
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Wärmewende in der Immobilienwirtschaft: Geothermie: Die Kraft, die aus der Erde kommt
Power Plant Geothermal Geothermie
Bild: Pixabay/WikiImages

Kann die Nutzung von Erdwärme unterhalb der Erdoberfläche, die Geothermie, zum Gamechanger der deutschen Wärmewende werden? Die Meinung der Experten ist eindeutig: Ja.


Förderung: Übersicht KfW-Förderprogramme für nachhaltiges Wirtschaften
Elektroauto mit Ladekabel
Bild: THHORSTEN MALINOWSKI

„Verantwortung übernehmen, zahlt sich aus.“ So lautet der Claim der KfW im Bereich Inlandsförderung für Unternehmen in Energieeffizienz. Und trifft damit wohl genau auf den Punkt. Denn mit einem Anstieg von 16,5 Prozent im Jahr 2021 zu 2020 zählt Klimaschutz mit zu den umsatzstärksten Bereichen. Ein Anreiz sind sicher auch die Förderungen für Unternehmen. Dieser Text gibt einen Überblick der Fördermöglichkeiten am Markt.


Kalte Nahwärmenetze: Unendlich viel Energie
Kaltes Nahwärmenetz Grafik
Bild: Consolinno

Kalte Nahwärmenetze könnten ein „Gamechanger“ bei der Wärmewende werden. Denn sie transportieren Umweltenergie aus beliebigen Quellen. Ein entscheidender Vorteil kalter Nahwärme ist die Möglichkeit, mehrere Wärmequellen parallel oder in Ergänzung zueinander einzusetzen.


Rechtssichere Anwendung: Kommentar zum Außensteuergesetz
Kommentar zum Außensteuergesetz
Bild: Haufe Shop

Das Buch bietet eine praxisnahe und fundierte Analyse der AStG-Vorschriften. Ausgehend von Aufbau, Gegenstand, Zweck und Stellung der jeweiligen Norm in der Rechtsordnung erfolgt eine systematische Kommentierung des Gesetzestextes. Erläuterungen und Tipps für die Praxis runden den Kommentar ab.


Förderprogramme des Landes ... / 7.4 Diese Förderungen werden gewährt
Förderprogramme des Landes ... / 7.4 Diese Förderungen werden gewährt

Zuschuss Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Dieser muss bei Einhaltung der Förderbedingungen nicht zurückgezahlt werden. Ist der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, sind die Bruttoinvestitionen für die Berechnung der Zuschüsse ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren