Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Finanzplan und -rechnung

Dipl.-Verww. (FH) Frank Schnelle, Prof. Dr. Arnim Goldbach
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zusammenfassung

 
Begriff

Neben Bilanz und Ergebnisrechnung wird das doppische Rechnungswesen der Kommunen (weiterhin) mit einer Finanzrechnung als dritte Komponente vervollständigt. Finanzplan[1] und -rechnung kommen inhaltlich dem bisher an Einnahmen und Ausgaben orientierten kameralen Haushaltsplan bzw. der Jahresrechnung nahe. Die Wertgrößen des Finanzplans bzw. der Finanzrechnung sind allerdings Einzahlungen und Auszahlung, also reine Geldbewegungen.

Finanzplan und -rechnung sind also zahlungsorientierte Recheninstrumente. Sie sollen die Zahlungsströme der Kommune darstellen und nach unterschiedlichen Bereichen aufgliedern. Mit Blick auf die kamerale Trennung von Verwaltungs- und Vermögenshaushalt ähneln Finanzplan und -rechnung im doppischen Rechnungswesen dem bisherigen kameralen System, da diese, unter anderem, zwischen konsumtiven und investiven Zahlungen unterscheiden.

Mit der Unterteilung der Zahlungen in die Hauptbereiche

  • laufende Verwaltungstätigkeit,
  • Investitionstätigkeit und
  • Finanzierungstätigkeit

sind Finanzplan und -rechnung aber auch mit der im kaufmännischen Rechnungswesen für börsennotierte Unternehmen üblichen Kapitalflussrechnung vergleichbar (dort besteht allerdings keine Verpflichtung zur Planung). Die nachfolgenden Ausführungen berücksichtigen die zum Zeitpunkt der Beitragsbearbeitung vorgelegenen Festlegungen der Bundesländer sowie die Bestimmungen des Handelsrechts und als weitere Exkurse die der Staatlichen Doppik und der IPSAS (woraus dann EPSAS werden sollen).

[1] In einigen Bundesländern heißt das Planungsinstrument "Finanzplan", in anderen "Finanzhaushalt". Wenn nachfolgend nur von "Finanzplan" die Rede ist, ist der alternative Terminus mit inbegriffen.

1 Wozu dienen Finanzplan und -rechnung?

Wie die Kapitalflussrechnung stellen Finanzplan und -rechnung ein Instrument zur Abbildung der Zahlungsflüss...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Finanz Office für die öffentliche Verwaltung enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Shop
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren