Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Finanzielle Krisenentschädigung durch novellierten Laste ... / a) Krisenbedingte Nachtragshaushalte alleine nicht ausreichend

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Der Bundeshaushalt 2021 sah bereits nach der Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation aufgrund der Corona-Krise eine Ermächtigung zur Neuverschuldung i.H.v. insgesamt ca. 240,2 Mrd. EUR vor (sog. Erstes Nachtragshaushaltsgesetz 2021). Im Laufe des Haushaltsjahres 2021 wurden davon bereits ca. 60 Mrd. EUR nicht ausgeschöpft. Anstatt diese erteilten Kreditermächtigungen auslaufen zu lassen, sollten diese i.R.d. Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushalt 2021 dem Energie- und Klimafonds zugeführt werden (sog. Klima- & Transformationsfonds). Die Koalitionsparteien SPD, FDP und Die Grünen sowie die Bundesregierung wollten sich so einen Vorrat an Haushaltsmitteln für die Zeit ab dem Jahr 2023 verschaffen, ab der die Schuldenbremse formal wieder greifen solle.

Die Koalition soll jedoch auch weiterhin eine Umverteilung von oben nach unten durch die Corona-Krise vermeiden. Da es daher – auf nachdrücklichen Wunsch der FDP – keine Steuererhöhungen für Wohlhabende und Besserverdienende geben soll, werden Ausgabenkürzungen, Umlagesysteme nach dem Muster der EEG-Umlage und Verbrauchsteuern wohl als vorwiegende Finanzierungsquellen einspringen müssen. Das begründet nicht nur eine neue Runde von Ungerechtigkeiten, es wird auch die Akzeptanz des notwendigen Umbaus der gesellschaftlichen Infrastruktur beschädigen oder zumindest reduzieren. Notwendig wäre aus Sicht von SPD und Grünen vielmehr eine höhere Besteuerung von Millionären/-innen und Milliardären/-innen sowie der hohen Einkommen, damit mehr Mittel für die Belange des Gemeinwohls zur Verfügung gestellt werden können, also mehr für Bildung, Soziales und Integration, für Vermeidung von Kinderarmut, für Infrastruktur und Klimaschutz. Denn nur so könne nachhaltig vermieden werden, dass die Schere zwischen Arm und Reich weiter auseinandergeht, Abstiegsängste der Mittelschicht geschürt und gesellschaftliche Gruppen gegeneinander ausgespielt werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung
    636
  • Umsatzsteuer bei Betriebskostenabrechnung für Mietverhäl ... / 1. Betriebskostenabrechnung zwischen Vermieter und Mieter
    473
  • Pflegekosten / 2 Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen
    383
  • Erweitert beschränkte Steuerpflicht – ABC IntStR
    307
  • Kündigung und Niederlegung von Mandaten in der Steuerber ... / 5.3 Wichtiger Grund berechtigt zur Kündigung zur Unzeit
    294
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 8 Hinzurechnungen / 8.4 Umfang der Hinzurechnung
    290
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims
    282
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen
    272
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug
    266
  • Änderungsvorschriften / 3.3 Änderung wegen neuer Tatsachen und Beweismittel
    263
  • Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 33b ... / III. Hinterbliebenen-Pauschbetrag (§ 33b Abs 4 EStG)
    262
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    209
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 125 Nichtigkeit des Verwaltungsakts / 1.1 Fehlerhafter Adressat
    202
  • Geschäftsfähigkeit / 4 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger zwischen 7 und 18 Jahren
    197
  • Erbschaftsteuererklärung ab dem 1.7.2016 / 2.6.2 Erbschein (Zeile 12)
    180
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / c) Angemessener Unternehmerlohn
    173
  • Änderungsvorschriften / 3 Änderung von Steuerbescheiden
    171
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 6 Kosten der Scheidungsfolgenvereinbarung
    170
  • Neuregelungen für Kleinunternehmer ab 1.1.2025 (USTB 202 ... / 1. Kleinunternehmerregelung für im Inland ansässige Kleinunternehmer
    170
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    170
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Steuer Office Excellence
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Bundesverfassungsgericht: Verwendung von Corona-Krediten für Klimaprojekte ist verfassungswidrig
Bundesverfassungsgericht Schriftzug moderner Bau
Bild: Udo Pohlmann

Das Bundesverfassungsgericht hat den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für nichtig erklärt. Die für die Bewältigung der Corona-Pandemie vorgesehenen Kredite durften nicht dem Energie- und Klimafonds zugeführt werden. Was bedeutet das für die Haushalte des Bundes und der Länder?


Parteien bereiten sich auf Neuwahlen vor: Ampel-Aus – die Folgen für die Immobilienbranche
Kaputte Ampel auf der Straße
Bild: steverts/iStockphoto

Die Ampel ist zerbrochen. Der Streit ging vor allem ums Geld. Da spielen auch Förderprogramme rein. Gesetze hängen noch in der Schwebe. Was sind die Folgen für die Immobilienbranche und wie geht es nun weiter?


Medienbericht: Neues Entlastungspaket erst im kommenden Jahr
Lindner
Bild: Bundesministerium der Finanzen / Photothek

Bundesfinanzminister Christian Lindner will ein drittes Entlastungspaket zur Abmilderung steigender Energie- und Lebensmittelpreise erst im kommenden Jahr schnüren.


Haufe Shop: Gemeinnützigkeit im Ertragsteuerrecht
Gemeinnützigkeit im Ertragsteuerrecht
Bild: Haufe Shop

Der neue Kommentar beleuchtet die gemeinnützigkeitsrechtlichen und ertragsteuerlichen Aspekte von Non-Profit-Organisationen. Damit können Sie sicher und souverän mit den praktischen Fragen zum Gemeinnützigkeitsrecht umgehen und Steuerfallen erkennen und vermeiden.


BVerfG 2 BvF 1/22
BVerfG 2 BvF 1/22

  Entscheidungsstichwort (Thema) Eilantrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro auf den "Energie- und Klimafonds" erfolglos. Normenkontrollantrag zwar weder von vornherein ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren