Dipl.-Ing. Andreas Terboven
Fahrzeughebebühnen müssen vor der ersten Inbetriebnahme und danach mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Durch bestimmte Umstände (Verschleiß, Korrosion, Änderung der Nutzungsart etc.) kann nach der Betriebssicherheitsverordnung als Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung ein anderes (kürzeres) Prüfintervall festgelegt werden. Über die Prüfung ist ein schriftlicher Nachweis (z. B. ein Prüfbuch) zu führen. Eine außerordentliche Prüfung kann nach einem außergewöhnlichen Ereignis (Arbeitsunfall, längere Zeit der Nichtbenutzung, wesentliche Instandsetzungsarbeiten) erforderlich sein. Elektrisch betriebene Fahrzeughebebühnen sind regelmäßig durch eine Elektrofachkraft zu prüfen.
Neben der Prüfung sind Fahrzeughebebühnen auch regelmäßig zu reinigen, um Fehlfunktionen und erhöhten Verschleiß durch Verschmutzungen zu vermeiden. Verschmutzungen der Bühne treten in erhöhtem Maß bei Arbeiten an den Fahrzeugen, bei denen viel Dreck entsteht, aber auch bei der Fahrzeugreinigung auf. Art, Umfang und Intervalle der Reinigung werden durch den Hersteller vorgegeben.
Durch Undichtigkeit im hydraulischen Leitungssystem oder durch Verschleiß der Dichtungsmanschette kann es zu Hydraulikölverlusten kommen. Die Folge kann ein Absenken der Fahrzeughebebühne und damit eine Gefährdung der unter dem Fahrzeug arbeitenden Personen sein. Daher sollte bei hydraulischen Fahrzeughebebühnen der Ölstand einmal wöchentlich kontrolliert werden.