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Fahrlässigkeit / 2 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Joachim Schwede †
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Fahrlässigkeit wird vom Vorsatz abgegrenzt. Zudem wird bei Fahrlässigkeit die grobe und die einfache Fahrlässigkeit unterschieden:

  • Vorsatz: Die schädigende Handlung wird wissentlich und auch aktiv gewollt vorgenommen, in dem Bewusstsein, gegen bestehende Regeln zu verstoßen und dadurch jemanden zu schädigen.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Sie liegt bei der Außerachtlassung der erforderlichen Sorgfalt in besonders schwerem Maße vor und bedeutet leichtfertiges Handeln, d. h. die Nichtbeachtung einfacher, offenkundiger und grundlegender Regeln oder die Verletzung besonders wichtiger Sorgfaltsregeln und die Inkaufnahme eines möglichen Schadens.
  • Fahrlässigkeit: Ist das Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt, die Verletzung von Sorgfaltspflichten, d. h. Verursachung eines Schadens, obwohl der Schadenseintritt für den Schädiger erkennbar war oder erkennbar gewesen wäre sowie die Inkaufnahme eines möglichen Schadens.

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Fahrlässigkeit
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