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Explosionsschutzdokument erstellen: So geht's / 1 Aufbau und Inhalt eines Explosionsschutzdokumentes

Dr. Josef Sauer
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Aus dem Explosionsschutzdokument muss mindestens hervorgehen (§ 6 Abs. 9 GefStoffV):

  • die Ermittlung und Bewertung der Explosionsgefährdungen,
  • die Beschreibung der Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch; Explosionsschutzkonzept),
  • die Zoneneinteilung gem. Anhang I Nr. 1.7 GefStoffV,
  • für welche Bereiche Explosionsschutzmaßnahmen gem. § 11 und Anhang I Nr. 1 GefStoffV gelten.
  • wie die Vorgaben gem. § 15 GefStoffV umgesetzt werden
  • welche Überprüfungen nach § 7 Abs. 7 GefStoffV und welche Prüfungen nach Anhang 2 Abschn. 3 BetrSichV und TRBS 1201 Teil 1 durchzuführen sind

Aus der Ermittlung und Bewertung der Explosionsgefährdungen muss ersichtlich sein:

  • die Wahrscheinlichkeit und die Dauer des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären,
  • die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins, der Entstehung und des Wirksamwerdens von Zündquellen einschließlich elektrostatischer Entladungen und
  • das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen von Explosionen.

Die Ermittlung des Ausmaßes dient der Festlegung des konstruktiven (tertiären) Explosionsschutzes.

Die GefStoffV macht keine Angaben zum Aufbau eines Explosionsschutzdokumentes. Das bedeutet, dass Sie das Explosionsschutzdokument frei gestalten können.

Das Explosionsschutzdokument kann mit bereits vorhandenen Risikoabschätzungen, Dokumenten oder anderen gleichwertigen Berichten kombiniert werden.

 
Praxis-Beispiel

Inhalt des Explosionsschutzdokumentes

  1. Angabe des Betriebsbereichs:

    z. B. Anlage, Lager, Gebäude, Arbeitsplatz, ggf. Abgrenzung gegenüber benachbarten Bereichen

  2. Verantwortlicher für den Betriebsbereich, Erstellungsdatum und Anhänge
  3. Kurzbeschreibung der baulichen und geografischen Gegebenheiten:

    z. B. Lageplan, Gebäudeplan, Bauplan (Feuerwiderstandsklassen für Wände und Türen etc.), Aufstellungsplan (Nutzung für Ex-Zonenplan), Kli...

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