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EuGH: Ford Italia – Produkthaftung des Lieferanten eines fehlerhaften Produkts als "Person, die sich als Hersteller [dieses Produkts] ausgibt" i. S. d. Art. 3 Abs. 1 RL 85/374/EWG (BB 2025, Heft 10, S. 529)

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Einführung

EuGH, Urteil vom 19.12.2024 - C-157/23, Ford Italia SpA gegen ZP, Stracciari SpA

ECLI:EU:C:2024:1045

Volltext der Entscheidung: BBL2025-1-2 unter www.betriebs-berater.de

RL 85/374/EWG Art. 3 Abs. 1

Tenor

Art 3 Abs. 1 der Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte ist dahin auszulegen, dass der Lieferant eines fehlerhaften Produkts als "Person, die sich als Hersteller [dieses Produkts] ausgibt", im Sinne dieser Bestimmung anzusehen ist, wenn dieser Lieferant zwar nicht physisch seinen Namen, sein Warenzeichen oder ein anderes Erkennungszeichen auf dem Produkt angebracht hat, wenn aber das Warenzeichen, das der Hersteller auf dem Produkt angebracht hat, zum einen mit dem Namen oder einem Erkennungszeichen des genannten Lieferanten und zum anderen mit dem Namen des Herstellers übereinstimmt.

Aus den Gründen

 

Rz. 1

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ABl. 1985, L 210, S. 29).

 

Rz. 2

Es ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Ford Italia SpA auf der einen und ZP sowie der Stracciari SpA auf der anderen Seite über die Haftung für fehlerhafte Produkte von Ford Italia infolge eines Verkehrsunfalls, den ZP erlitt, als er ein Fahrzeug der Marke Ford führte, das er von Stracciari gekauft hatte.

Rechtlicher Rahmen

 

Rz. 3-9

. . .

Ausgangsverfahren und Vorlagefrage

 

Rz. 10

Am 4. Juli 2001 erwarb ZP ein Kraftfahrzeug der Marke Ford (im Folgenden: in Rede stehendes Fahrzeug) von Stracciari, einer in Italien ansässigen Vertragshändlerin dieser Marke.

 

Rz. 11

Das in Rede stehende Fahrzeug war von der Ford WAG, einem in Deutschland ansässi...

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