Danielle Bettinger
, Dipl.-Finanzwirt Werner Becker
Zusammenfassung
Ende März 2022 wurden im Rahmen der Grundsteuerreform sämtliche Eigentümer mit Grundbesitz im Inland mittels öffentlicher Bekanntmachung zur Abgabe einer Steuerklärung für Grundsteuerzwecke (Feststellungserklärung oder Grundsteuererklärung) aufgefordert.
Für die Länder, in denen das sog. Bundesmodell umgesetzt wird, erfolgte die öffentliche Bekanntmachung durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Länder, die von der sog. Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht haben, erließen jeweils eigene öffentliche Bekanntmachungen durch ihre Landesfinanzbehörden. In diesem Beitrag werden die Inhalte der Erklärungsformulare für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Hamburg dargestellt.
Hinweis der Redaktion: Die Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung soll bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert werden. Das haben die Finanzminister der Länder am 13.10.2022 entschieden.
1 Die Erklärungspflicht im Rahmen der Grundsteuerreform
Die Neubewertung aller Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ist notwendig geworden, da die Kommunen ab dem Kalenderjahr 2025 deutschlandweit ihre Grundsteuer auf Basis neuer Bemessungsgrundlagen festsetzen werden. Die bisherigen Regelungen der Einheitsbewertung wurden durch das Bundesverfassungsgericht für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt und werden nur noch bis Ende 2024 für die Grundsteuererhebung gelten.
Die Berechnung der Bemessungsgrundlagen und der Grundsteuer wird zukünftig nicht im gesamten Bundesgebiet nach einheitlichen Regelungen stattfinden. Die Mehrheit der Länder setzt zwar das sog. Bundesmodell um, welches als wertabhängige Grundsteuerbemessungsgrundlage die sogenannten Grundsteuerwerte vorsieht. Fünf Länder (Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen) haben eigene Landesgrundsteuergesetze e...