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Erhaltung: Wann ist sie zwingend? / 5 Hinweis

Dr. Oliver Elzer
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Problemüberblick

Im Fall verlangt ein Wohnungseigentümer Schadensersatz, weil das gemeinschaftliche Eigentum nicht rechtzeitig repariert wird.

Wann muss das gemeinschaftliche Eigentum sofort repariert werden (Instandsetzung)?

Um zu beurteilen, ob eine sofortige Instandsetzung zwingend erforderlich ist, muss geklärt werden, wie das gemeinschaftliche Eigentum beschaffen sein muss (Sollbeschaffenheit). Grundsätzlich muss das gemeinschaftliche Eigentum jedenfalls in einem solchen baulichen Zustand sein, dass das Sondereigentum zu dem in der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Zweck genutzt werden kann. Sind im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums gravierende bauliche Mängel vorhanden, die den zweckentsprechenden Gebrauch von Wohnungs- oder Teileigentumseinheiten erheblich beeinträchtigen oder, wie wohl im Fall sogar ausschließen, ist eine sofortige Instandsetzung zwingend erforderlich. Das gilt auch dann, wenn es sich um anfängliche Mängel handelt.

Prozessuale Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Im Fall hat die beklagte Gemeinschaft der Wohnungseigentümer keinen Verwalter. Sie wird dann gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 WEG prozessual von sämtlichen Wohnungseigentümern vertreten. Prozessuale Erklärungen müssen daher von sämtlichen Wohnungseigentümern abgegeben werden. Beispielsweise müssen für die Rücknahme der Berufung, die im Fall mehrere Wohnungseigentümer erklärt hatten, sämtliche Wohnungseigentümer handeln. Die Erklärung einiger ist dann unbeachtlich.

Was ist für die Verwaltungen besonders wichtig?

Wenn ein Wohnungseigentümer der Verwaltung einen Schaden des gemeinschaftlichen Eigentums meldet oder die Verwaltung diesen bei ihren regelmäßig veranlassten Prüfungen des gemeinschaftlichen Eigentums selbst feststellt, muss die Verwaltung unverzüglich die notwendigen Schritt...

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