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Entlastung des Verwalters / 4 Beschlussfassung über die Entlastung

Alexander C. Blankenstein
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4.1 Allgemein

Soweit nicht die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung oder eine anderweitige Vereinbarung der Wohnungseigentümer etwas anderes bestimmt, beschließen die Wohnungseigentümer über die Entlastung des Verwalters im Rahmen der Wohnungseigentümerversammlung.

 
Praxis-Tipp

Empfehlenswerter Versammlungsablauf

Konkret sollte der Verwalter im Laufe der Wohnungseigentümerversammlung zunächst seinen Bericht zur Wirtschaftsperiode erstatten. Danach sollte die Beschlussfassung über die Festsetzung der Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge auf Grundlage der Jahresabrechnung erfolgen und im Anschluss daran die Entlastung des Verwalters zur Beschlussfassung gestellt werden. Bei einem derartigen Versammlungsablauf entfaltet der Entlastungsbeschluss nicht nur hinsichtlich der Jahresabrechnung die gewünschte Wirkung, sondern auch in Bezug auf das erkennbar gewordene tatsächliche und rechtliche Handeln des Verwalters.

Für einen Entlastungsbeschluss genügt – vorbehaltlich wiederum anderweitiger Vereinbarung der Wohnungseigentümer oder aber einer Bestimmung im Verwaltervertrag – grundsätzlich die einfache Mehrheit.

 

Musterbeschluss: Entlastung des Verwalters

Einfacher Entlastungsbeschluss

TOP XX Entlastung der Verwaltung für 20__

Der Verwaltung wird für das Jahr 20__ Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

__________________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

Kombinierter Entlastungsbeschluss

Um Auslegungskontroversen zu vermeiden, sollte über die Genehmigung der Jahresabrechnung und die Entlastung des Verwalters und des Verwaltungsbeirats unbedingt getrennt Beschluss gefasst werden:

TOP XX Genehmigung der Jahresabrechnung 20__ und Entlastung der Verwaltung

Die Wohnungseigentümer fa...

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