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Entgelttransparenzrichtlinie: Änderungen im Überblick

Jan Peters
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Zusammenfassung

 
Überblick

Am 6.6.2023 ist die Entgelttransparenz-Richtlinie RL (EU) 2023/970[1] (im Folgenden: "EntgTranspRL") in Kraft getreten. Der europäische Richtliniengeber bezweckt hierdurch, die nach Art. 157 Abs. 3 AEUV verbürgte Gleichheit von Mann und Frau in Entgeltfragen zu verwirklichen. In Deutschland gelten bereits das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG), um die unionsrechtlichen Maßgaben zur Entgeltgleichheit umzusetzen. Mit Umsetzung der EntgTranspRL wird sich die Rechtslage darüber hinaus deutlich verschärfen. Hervorzuheben sind insbesondere extensive Berichts- und Informationspflichten für Arbeitgeber sowie Auskunfts- und Entschädigungsansprüche mit entsprechenden Beweiserleichterungen für Arbeitnehmer. Insbesondere müssen Arbeitgeber fortan transparente Vergütungssysteme einrichten und nutzen, die aus objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien bestehen. Insgesamt erwächst hieraus für Arbeitgeber ein erheblicher administrativer und finanzieller Aufwand.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Entgelttransparenz-Richtlinie RL (EU) 2023/970, Art. 157 Abs. 3 AEUV, Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG), Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

[1] Die amtliche Bezeichnung lautet: "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen".

1 Hintergrund und Ausgangslage

Der Richtliniengeber begründet die EntgTranspRL mit einem geschlechtsspezifischen Entgeltgefälle (sog. Gender Pay Gap), das im Jahr 2020 unionsweit 13 % betragen habe und unter anderem auf Entgeltdiskriminierung beruhe.[1] Eine solche geschlechterspezifische Lohndifferenz ist statistisch nachweisbar. In welche...

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