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Entgelttransparenz: Vertragsgestaltung, Entsendungen und ... / 4.3 Expat-Pakete und der weite Entgeltbegriff

Dr. Michaela Felisiak, Dr. Dominik Sorber
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Entsendete Beschäftigte erhalten typischerweise zusätzlich zum Grundgehalt eine Reihe von Komponenten, die den Einsatz im Ausland kompensieren sollen: eine Cost-of-Living-Allowance (COLA) zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten, eine Housing Allowance für die Wohnung am Einsatzort, eine Hardship Premium bei Einsatz in schwierigen Ländern, eine Mobility Premium als Anreiz zum Umzug, eine Tax Equalization zur Angleichung der Steuerbelastung, Schulgeld für mitreisende Kinder und eine Home Leave Allowance für den gelegentlichen Rückflug nach Hause.

Nach Art. 3 Abs. 1 lit. a ETRL gehören alle diese Komponenten zum Entgelt im Sinne der Transparenzpflichten – weil der Entgeltbegriff der Richtlinie dem weiten Entgeltbegriff des Art. 157 AEUV folgt. Das hat 2 praktische Konsequenzen. Erstens sind Expat-Pakete in den Berichts- und Auskunftspflichten der Richtlinie zu berücksichtigen; sie fließen in den Gender-Pay-Gap-Bericht des Arbeitgebers ein. Zweitens sind sie diskriminierungsrechtlich angreifbar, wenn ihre Zuteilung geschlechtsspezifische Effekte zeigt – etwa, weil Entsendungen in bestimmte Länder historisch überwiegend an männliche Mitarbeiter vergeben wurden. Allen voran steht aber die Frage, in welcher Vergleichsgruppe werden die Expats abgebildet. Hier kommt es – wie so oft – auf die Details des Einzelfalls an. Wichtig zu wissen, ist jedoch, dass über diese Fragestellung nachgedacht wird.

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