Katharina Rebecca Kurch, Felix Römisch
2.1 Grundverständnis: Was ist der Auskunftsanspruch und woher kommt er?
Der Auskunftsanspruch zur Entgelttransparenz ist ein Instrument, mit dem Beschäftigte strukturbezogene Informationen über die Vergütung von Tätigkeiten erhalten können, die mit ihrer eigenen Tätigkeit vergleichbar oder gleichwertig sind. Ziel ist es, Transparenz über Entgeltstrukturen herzustellen und eine sachliche Grundlage zur Überprüfung möglicher Ungleichbehandlungen zu schaffen. Der Anspruch ist ausdrücklich nicht auf die Offenlegung individueller Gehälter anderer Beschäftigter ausgerichtet, sondern auf zusammengefasste Informationen zu Vergütungsniveaus und Entgeltkriterien vergleichbarer Tätigkeiten.
Rechtsgrundlage des Auskunftsanspruchs ist in Deutschland bislang das Entgelttransparenzgesetz, welches unionsrechtliche Vorgaben zur Entgeltgleichheit von Frauen und Männern umsetzt und die bestehenden Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ergänzt. Auf europäischer Ebene wird dieser Ansatz durch die ETRL erheblich ausgeweitet. Sie verfolgt das Ziel, den Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit durch weitergehende Transparenz-, Informations- und Durchsetzungsmechanismen praktisch wirksam zu machen.
Für die HR-Praxis ist dabei weniger die rechtliche Herkunft des Anspruchs entscheidend als seine organisatorische Wirkung. Unternehmen müssen künftig in der Lage sein, Auskunftsanfragen aller Beschäftigten – unabhängig von der Unternehmensgröße – innerhalb klarer Strukturen sachlich, konsistent und nachvollziehbar zu beantworten.