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Energieaudit: Gesetzliche Verpflichtung und Durchführung

Joachim Gutmann
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Zusammenfassung

 
Überblick

Energieaudits sind Schlüsselinstrumente, um energieeffizienzsteigernde Maßnahmen zu identifizieren und umzusetzen. Sie unterstützen Unternehmen, ihren Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten zu senken. Der wirtschaftliche Nutzen von Energieaudits sowie von Energie- und Umweltmanagementsystemen ist daher als hoch einzuschätzen. Das Audit-Verfahren und wichtige gesetzliche Regelungen für unterschiedliche Unternehmenstypen werden im nachfolgenden Text vorgestellt.

Eingeführt wurde die Pflicht zu Energieaudits mit dem Ziel, die Energieeffizienz in Unternehmen zu steigern. Daher nehmen Energieauditoren bei der Durchführung die verschiedensten Parameter in Augenschein. Sie erfassen die wesentlichen Energieflüsse eines Unternehmens und analysieren die Energiedaten. Dazu greifen sie auf die aktuellen Betriebsdaten zurück. Ein Abschlussbericht zeigt dann auf, welche Einsparpotenziale es gibt, wie man die Energieeffizienz steigern und Maßnahmen wirtschaftlich umsetzen kann.

1 Gesetzliche Verpflichtung zum Energieaudit nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

1.1 Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Alle Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen nach den Kriterien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind und einen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von weniger als 7,5 GWh pro Jahr haben, sind vom Gesetzgeber seit dem 22.04.2015 durch das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) dazu verpflichtet, mindestens ein Energieaudit nach der internationalen Norm DIN EN 16247-1 (Ausgabe Oktober 2012) unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 EDL-G).

In der Folge muss ein Energieaudit mindestens alle 4 Jahre erfolgen, gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits. Auch wenn in neueren Gesetzen wie dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) auf Energiemanagementsysteme auf Basis der DIN EN ISO 500...

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