Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Employer of Record

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zusammenfassung

 
Begriff

Für Unternehmen, die Personal dauerhaft im Ausland beschäftigen möchten, kommt – alternativ zur Beschäftigung von eigenem Personal – in Betracht, Fremdpersonal für sich tätig werden zu lassen. Hierzu kooperieren sie zunehmend häufig mit einem sog. Employer of Record (EoR). Ein EoR stellt den Arbeitnehmer in dem jeweiligen Tätigkeitsstaat nach Maßgabe der lokalen Regelungen ein und wickelt das Arbeitsverhältnis administrativ ab; tätig wird der Arbeitnehmer auf Weisung des (deutschen) Unternehmens remote aus dem Ausland.

Arbeitsrecht

1 EoR-Konstellation als Dreiecksverhältnis

Infografik: Employer of Record

Rechtsbeziehung zwischen EoR und inländischem Auftraggeber

Zwischen dem EoR und dem inländischen Auftraggeber wird ein Dienstleistungsvertrag geschlossen. Der EoR verpflichtet sich gegenüber dem inländischen Auftraggeber vertraglich dazu, ihm Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen, die im Ausland tätig sind. Als Vertragsarbeitgeber ist er dafür verantwortlich, das Arbeitsverhältnis administrativ abzuwickeln. Entsprechend übernimmt der EoR die Lohnabrechnung und führt dazu die jeweils anfallenden Sozialversicherungsbeiträge sowie die Lohnsteuer ab. Ferner meldet der EoR den Arbeitnehmer bei lokalen Behörden an und ist dafür verantwortlich, lokale Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten.

Alle im Zusammenhang mit der Beschäftigung entstehenden Kosten trägt wirtschaftlich der inländische Auftraggeber. Er entrichtet auf Basis eines Dienstleistungsvertrags ein Honorar an den EoR. Das Honorar steht häufig in Relation zu der Bruttovergütung des Arbeitnehmers.

Rechtsbeziehung zwischen EoR und Arbeitnehmer

Der EoR schließt mit dem Arbeitnehmer nach Maßgabe des lokalen Rechts einen Arbeitsvertrag ab und ist dafür verantwortlich, das Arbeitsverhältnis administrativ abzuwickeln (s. oben).

Das disziplinarische Weisungsrecht verbleibt bei de...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Laufendes Arbeitsverhältnis / 1 Rechte und Pflichten des befristet Beschäftigten
    1
  • Mindestlohn / 4.5 Mindestlohn für Auszubildende
    1
  • BGM in kleinen und mittleren Unternehmen / 7 Umsetzung und Praxis des BGM in KMU – Best-Practice
    0
  • Entgelt-TV, Wach- u. Sicherheitsgewerbe, Sachsen-Anhalt, ... / § 6 Urlaub
    0
  • Frotscher/Geurts, EStG § 41c Änderung des Lohnsteuerabzugs / 2.2 Durchführung der Neuberechnung
    0
  • Jansen, SGB VI § 64 Rentenformel für Monatsbetrag der Rente / 2.1.1 Persönliche Entgeltpunkte nach Nr. 1
    0
  • Jung, SGB VII § 67 Voraussetzungen der Waisenrente / 2.3.1.2.6 Praktikum
    0
  • Rahmen-TV, Dachdeckerhandwerk, Bundesrepublik, 27.11.199 ... / §§ 3 - 13 ABSCHNITT III Arbeitszeit/Zeitzuschläge
    0
  • Sommer, SGB V § 65e Ambulante Krebsberatungsstellen / 2.1 Förderung (Abs. 1)
    0
  • Sommer, SGB V § 170 Deckungskapital für Altersversorgung ... / 2.1.2 Deckungskapital (Sätze 2 bis 4)
    0
  • Wehrpflichtgesetz / § 53 [vom 01.12.2010 bis 31.12.2025]
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Haufe Shop: HR im Mittelstand
HR im MIttelstand
Bild: Haufe Shop

Das Buch liefert eine offene Bestandsaufnahme der Personalarbeit in KMU und zeigt, wie man sie wirklich voranbringt. Es klärt über typische Irrtümer auf, thematisiert Chancen und Herausforderungen und stellt Lösungen für erfolgreiche Veränderungsprozesse vor.


Langfristiger und dauerhafter Auslandseinsatz
Langfristiger und dauerhafter Auslandseinsatz

Zusammenfassung Überblick Die Beschäftigung von Mitarbeitern im Ausland ist in der betrieblichen Praxis nicht mehr wegzudenken. Arbeitsverhältnisse sind nicht zuletzt aufgrund der Globalisierung und grenzüberschreitenden Konzernstrukturen zunehmend ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren