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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale / Lohnsteuer

Marcus Spahn
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1 Bildung und Bereitstellung der ELStAM

1.1 Bildung durch das Bundeszentralamt

Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind[1]:

  • Die Steuerklassen,
  • ein evtl. beim Faktorverfahren gebildeter Faktor,
  • die Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I–IV,
  • die PKV-Beiträge und
  • eingetragene Freibeträge bzw. Hinzurechnungsbeträge für den Lohnsteuerabzug.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bildet für jeden Arbeitnehmer grundsätzlich automatisiert als Lohnsteuermerkmale die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge für die bei den Steuerklassen I–IV zu berücksichtigenden Kinder.

 
Wichtig

Integration der PKV zum 1.1.2026

Seit 1.1.2026 erfolgt ein Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Kranken-/Pflegeversicherung (PKV), der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern.

Zur Umsetzung des neuen Verfahrens und zur Berücksichtigung der tatsächlichen PKV-Beiträge im Lohnsteuerabzugsverfahren wurden neue ELStAM eingeführt:[2]

  • Die Höhe der monatlichen PKV-Beiträge, wenn für diese Beiträge die Voraussetzungen für einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss vorliegen[3], und
  • die Höhe der monatlichen PKV-Beiträge, die – ggf. nach Abzug eines steuerfreien Arbeitgeberzuschusses – bei der Berechnung der sog. Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigen sind.

Die Finanzverwaltung hat zum neuen Datenaustauschverfahren mit der PKV – einschließlich dem Umgang mit den neuen ELStAM-Merkmalen – in einem BMF-Schreiben[4] ausführlich Stellung genommen.

Nach der Übermittlung der Daten durch das Versicherungsunternehmen werden diese mit den im BZSt gespeicherten und gültigen Daten abgeglichen und daraus die ELStAM gebildet. Diese werden dem Arbeitgeber üblicherweise im Dezember für das Folgejahr übermittelt. Der Arbeitgeber muss dann regelmäßig die (monatlichen) PKV-Beiträge in der in den ELStAM angegebenen Höhe berücksichtigen.

In den Jahren 2026 und 2027 gi...

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