Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Einmalzahlungen / 4.2 Gegenüberstellung des bisher beitragspflichtigen Entgelts

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt für den entsprechenden Zeitraum gegenüberzustellen. Berücksichtigt werden dabei sowohl das beitragspflichtige laufende Arbeitsentgelt als auch die beitragspflichtige Einmalzahlung. Dabei sind alle Beträge zu addieren, von denen bisher (bis einschließlich Ende des Zuordnungsmonats) Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen waren. Hierbei ist die aktuell zu beurteilende Einmalzahlung jedoch nicht zu berücksichtigen. Die Differenz zwischen der anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenze und dem bisher gezahlten, der Beitragspflicht unterworfenen Entgelt ist mit der Einmalzahlung zu vergleichen. Ist die Einmalzahlung geringer oder entspricht sie genau der Differenz, unterliegt sie in voller Höhe der Beitragspflicht. Ist die Einmalzahlung höher als die Differenz, besteht Beitragspflicht aus der Einmalzahlung nur anteilig, d. h. nur in Höhe des Differenzbetrags. Der übersteigende Betrag bleibt im betreffenden Sozialversicherungszweig außer Ansatz. Diese Prüfung ist wegen der unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungszweigen jeweils separat durchzuführen: Einerseits für die Kranken- und Pflegeversicherung, andererseits für die Renten- und Arbeitslosenversicherung.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung der beitragspflichtigen Einmalzahlung

Ein Versicherter ist seit Jahren versicherungspflichtig beschäftigt. Sein Gehalt betrug bis zum 31.3.2025 monatlich 3.300 EUR und vom 1.4.2025 an monatlich 3.600 EUR. Am 30.11.2025 wird ein Weihnachtsgeld i. H. v. 3.400 EUR gezahlt.

Ergebnis: Das Weihnachtsgeld ist dem Monat November 2025 zuzuordnen.

Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze vom 1.1. bis 30.11.2025 = 330 SV-Tage (keine Fehlzeiten).

 
Kranken-/Pflegeversicherung    
  66.150 EUR × 330 SV-Tage = 60.637,50 EUR
  360 SV-Tage
 
Renten-/Arbeitslosenversicherung    
  96.600 EUR × 330 SV-Tage = 88.550 EUR
  360 SV-Tage
Bisher gezahltes Entgelt:    
  3.300 EUR × 3 Monate = 9.900 EUR
  3.600 EUR × 8 Monate = 28.800 EUR
Insgesamt:   38.700 EUR

Differenz

Kranken-/Pflegeversicherung

60.637,50 EUR ./. 38.700 EUR = 21.937,50 EUR

Renten-/Arbeitslosenversicherung

88.550 EUR ./. 38.700 EUR = 49.850 EUR

Das Weihnachtsgeld i. H. v. 3.400 EUR ist in allen Sozialversicherungszweigen voll beitragspflichtig, da die Differenz sowohl in der Kranken- und Pflegeversicherung (21.937,50 EUR) als auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (49.850 EUR) höher ist.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.438
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    665
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    486
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    445
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    396
  • Sterbegeld
    351
  • Beitragszuschuss: Anspruchsvoraussetzungen
    325
  • Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2 Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen
    307
  • Aufwandsentschädigungen: Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit
    305
  • Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2.2 Schwerbehinderte Menschen
    302
  • Altersentlastungsbetrag
    254
  • Aufmerksamkeiten
    248
  • Vorsorgepauschale
    231
  • Lohnsteuerbescheinigung: Erstellung, Korrektur und Inhalt / 6.3 Nummer 2: Großbuchstaben S, M, F, FR, E
    229
  • Wohnraumüberlassung: Steuer- und beitragsrechtliche Bewe ... / 3.2 Bewertungsabschlag von der ortsüblichen Miete
    229
  • Praxis-Beispiele: Pfändung
    212
  • Praxis-Beispiele: Tod des Arbeitnehmers
    207
  • Lohnabrechnung im Baugewerbe / 4 Mindestlöhne
    196
  • Praxis-Beispiele: Auslagenersatz / 4 Telefonkosten ohne Gesprächsnachweis
    195
  • Vorgesetztenbeurteilung zielgerichtet durchführen / 9.5 Beurteilungsbogen für die Vorgesetztenbeurteilung
    183
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Weihnachtsgeld: Sozialversicherungsbeiträge aus Weihnachtsgeld berechnen
Laptop Weihnachten Weihnachtsbaum
Bild: Pexels / Karolina Grabowska

Die Auszahlung von Weihnachtsgeld ist für viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine willkommene Tradition. Für die Arbeitgeber kann sie hingegen eine Herausforderung darstellen. Der Grund: Die Beitragsberechnung zur Sozialversicherung erfolgt aus Weihnachtsgeld anders, als bei laufendem Entgelt.


Märzklausel einfach erklärt: Märzklausel bei Einmalzahlung prüfen
Kalenderblaetter auf Tisch
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

Wird eine Einmalzahlung in den Monaten Januar bis März eines Jahres ausgezahlt, so ist die Märzklausel bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge zu beachten. Lesen Sie, wie dabei vorzugehen ist.


Den eigenen Erfolg gestalten: Was du nicht hören willst
Was du nicht hören willst
Bild: Haufe Shop

Wer ganz nach oben will, braucht mehr als nur Talent. Das Buch gibt einen schonungslosen Einblick in die Realität der Businesswelt und zeigt anschaulich, wie man sich ihre Mechanismen und unsichtbaren Spielregeln auf dem Weg nach oben geschickt zunutze macht.


Sozialversicherungswerte 2025 - Beitrags- und Versicherungsrecht
SV-Werte 2025 - Beitrags- und Versicherungsrecht
Bild: Haufe Online Redaktion

Nachdem der Bundesrat der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 zugestimmt hat, stehen die endgültigen Sozialversicherungswerte im Versicherungs- und Beitragsrecht für das Jahr 2025 fest. Die entsprechenden Rechengrößen werden jährlich an die Lohnentwicklung angepasst.


Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.4 Gegenüberstellung des bisher beitragspflichtigen Arbeitsentgelts
Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.4 Gegenüberstellung des bisher beitragspflichtigen Arbeitsentgelts

  Rz. 9 Der anteiligen BBG ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt (laufendes plus einmalig gezahltes Arbeitsentgelt) für den entsprechenden Zeitraum gegenüberzustellen. Dabei sind alle Beträge zu addieren, von denen bisher (bis einschließlich Ende des ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren