Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Eigentümerwechsel – Voraussetzungen / 3 Eigentümerwechsel nach Überlassung

Ulf Wollenzin
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

§ 566 BGB gilt nur, wenn der Eigentümerwechsel nach der Überlassung an den Mieter erfolgt. Der Übergang der Mietverhältnisse setzt also voraus, dass sich der Mieter im Zeitpunkt des Eigentumswechsels im Besitz der Mietsache befindet oder jedenfalls den Mietgebrauch ausüben kann.

War die Mietsache dem Mieter noch nicht überlassen, so bestimmt § 567a BGB, dass die Rechtsfolge des § 566 Abs. 1 BGB gilt, wenn der Erwerber dem Vermieter gegenüber die Erfüllung der sich aus dem Mietvertrag ergebenden Pflichten übernommen hat.

 
Achtung

Schadensersatz des Veräußerers

Wird der Mietgegenstand vor der Überlassung veräußert und gibt der Erwerber keine Übernahmeerklärung ab, tritt er nicht in das Mietverhältnis ein. Der Veräußerer haftet in diesem Fall auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.

Die Merkmale "Mieter" und "Überlassung" müssen stets zusammen vorliegen. Es genügt also nicht, wenn der Vermieter die Mietsache einem Mietinteressenten in der Erwartung eines späteren Vertragsschlusses überlässt. Wird das Grundstück in einem solchen Fall veräußert, ist der Nutzer dem Erwerber gegenüber gem. § 985 BGB zur Herausgabe verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn der Veräußerer nach dem Eigentumsübergang einen Mietvertrag abschließt. Gegenüber dem Erwerber kann sich der Mieter nicht auf ein Recht zum Besitz berufen, weil § 986 Abs. 2 BGB nur für die Miete beweglicher Sachen gilt.

 
Hinweis

Besitzaufgabe vor Grundbucheintragung

Hat der Mieter den Besitz vor dem Eigentumsübergang bereits aufgegeben (z. B. bei vorzeitiger Rückgabe vor Miet­ende), ist § 566 BGB unanwendbar. Es genügt nicht, dass der Mieter aufgrund des bestehenden Mietvertrags noch zum Besitz berechtigt ist. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter aufgrund einer unwirksamen Kündigung ausgezogen ist und das Mietverhältnis als solches aus...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Bauliche Veränderungen (ZertVerwV) / 7.3.3 Kostenverteilung von Gestattungsmaßnahmen
    0
  • Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz / §§ 10 - 11 Abschnitt 2 Transparenz, Informationspflichten, Beratung
    0
  • Hausgeld, Mahnwesen (ZertVerwV) / 2.2.1 Bestimmungen des Hausgeldschuldners
    0
  • Kinne/Schach/Bieber, BGB § 555f Vereinbarungen über Erha ... / 1 Allgemeines
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Green Leases
Green Leases
Bild: Haufe Shop

Angesichts der Aufgabe, die Energiewende auch im Gebäudebereich erfolgreich in die Praxis umzusetzen, stellen "grüne Mietverträge" ein probates Instrumentarium dar. Dieses Buch beschreibt dazu die besten Strategien für ein nachhaltiges Mieter:innenengagement.


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren