Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Eigentümerwechsel – Rechtsfolgen / 3 Sonderprobleme beim Erwerb in der Zwangsversteigerung

Ulf Wollenzin
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Mit der Erteilung des Zuschlags geht das Eigentum an einem Grundstück auf den Erwerber über (§ 90 ZVG). Zugleich erwirbt der Ersteher Eigentum an den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks. Hierzu zählen solche Gegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, sodass sie nur unter Zerstörung der Sachsubstanz entfernt werden können (§§ 93, 94 BGB).

 
Praxis-Beispiel

Keine wesentlichen Gebäudebestandteile

Eine vom Mieter eingebrachte Einbauküche, Einbaumöbel, Sanitärgegenstände, Markisen und sonstige Einrichtungen gehören i. d. R. nicht zu den wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes, weil der Mieter die Gegenstände bei Mietende ausbauen und in seiner neuen Wohnung weiter verwenden kann.

Der Ersteher erwirbt gem. § 55 Abs. 2 ZVG das Eigentum an fremdem Zubehör. Nach der Legaldefinition in § 97 Abs. 1 Satz 1 BGB sind unter dem Begriff des Zubehörs "bewegliche Sachen (zu verstehen), die, ohne Bestandteil der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen". In § 97 Abs. 1 Satz 2 BGB ist geregelt, dass eine Sache nicht Zubehör ist, "wenn sie im Verkehr nicht als Zubehör angesehen wird".

Aus dieser Regelung folgt, dass die Zubehöreigenschaft einer Einrichtung in 2 Schritten zu prüfen ist.[1]

  1. Zunächst ist zu fragen, ob die Einrichtung von der Verkehrsanschauung als Zubehör bewertet wird. Dies kann von Region zu Region verschieden sein.

     
    Praxis-Beispiel

    Einbauküche ist kein Zubehör

    Für Einbauküchen wird die Zubehöreigenschaft überwiegend verneint.[2]

    Dies beruht auf der Erwägung, dass der Mieter eine von ihm eingebrachte Einbauküche üblicherweise entweder mitnimmt oder an den Nachfolger verkauft. Beweispflichtig für das Fehlen der Zubehöreigenschaft ist der Miet...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Gemeinschaftliches Eigentum: Erhaltungspflicht / 1 Leitsatz
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer (ZertVerwV) / 7.1 Betreten
    0
  • Tierhaltung – Verbot nur aus sachlichen Gründen zulässig / 5 Entscheidung
    0
  • Wohnungseigentümerversammlung (ZertVerwV) / 1.4.1 Wohnungseigentümer
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: KI-Anwendungen für Immobilienmakler
KI-Anwendungen für Immobilienmakler
Bild: Haufe Shop

Es geht um die Einsatzmöglichkeiten von KI speziell für Maklerbüros - ob im CRM-System, bei der Texterstellung oder bei Bildern und Videos. Anhand von Beispielen gibt es Impulse zur Optimierung von Routineaufgaben und wertvolle Einblicke, um Arbeitsabläufe zu verbessern und Kosten zu senken. 


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren