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E-Mobilität: Rahmenbedingungen und Rechtsgrundlagen / 1.1 Klimapolitische Ziele und deren Umsetzung

Joachim Gutmann
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Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die deutschen Treibhausgasemissionen zu mindern. Leitbild und Maßstab sind dabei die Vereinbarungen der UN-Klimarahmenkonvention und ihrer Zusatzprotokolle, das Kyoto-Protokoll und das Übereinkommen von Paris.

1.1.1 Zielsetzungen auf EU-Ebene

Kyoto-Protokoll

Im Kyoto-Protokoll verpflichteten sich die Industriestaaten dazu, die Emissionen von 6 Treibhausgasen in der 1. Verpflichtungsperiode von 2008 bis 2012 um mindestens 5 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken. Das Minderungsziel Deutschlands lag bei 21 %. Nach der 1. Kyoto-Verpflichtungsperiode hatte Deutschland seine Emissionen um durchschnittlich 23,6 % gegenüber 1990 reduziert und somit deutlich mehr als sein Minderungsziel von 21 % erreicht.

UN-Klimakonferenz Katar 2012

Auf der Klimakonferenz in Katar 2012 verständigten sich die Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls darauf, das Kyoto-Protokoll fortzuführen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sagten zu, ihre Emissionen im Rahmen der 2. Verpflichtungsperiode von 2013 bis 2020 um 20 % im Vergleich zu 1990 abzusenken. Japan, Neuseeland und Russland nahmen an der 2. Verpflichtungsperiode jedoch nicht mehr teil. Kanada hatte sich bereits 2011 aus dem Abkommen zurückgezogen. Auch die 3 Länder mit dem weltweit größten Treibhausgasausstoß (USA, China und Indien) verpflichteten sich nicht zur Absenkung. Die an der 2. Periode des Kyoto-Protokolls teilnehmenden Staaten waren daher nur noch für knapp 15 % der globalen CO2-Emissionen verantwortlich.

UN-Klimakonferenz Paris 2015

2015 einigten sich alle 195 Mitgliedsstaaten auf der 21. UN-Klimakonferenz in Paris im Übereinkommen von Paris darauf, die Erderwärmung auf möglichst unter 1,5 °C zu begrenzen. Hierfür reichte ein großer Teil der Staaten Pläne ein, sog. "Intended Nationally Determined Contributions" (INDC), die zu...

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