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E-Mobilität: Förderprogramme und Steuervorteile / 4 Die Förderprogramme der Länder und Kommunen

Joachim Gutmann
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Neben den in der Mehrzahl ausgelaufenen bundeseinheitlichen Programmen gibt es mehrere Hundert staatliche Förderprogramme für Elektromobilität, die sich allerdings je nach Region, Förderobjekt und Antragsteller (Privat- oder Geschäftskunden) unterscheiden. Vor allem viele Bundesländer und Kommunen haben eigene, zum Teil sehr attraktive, Förderprogramme aufgelegt.

4.1 Baden-Württemberg

Mit der "Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW" schafft Baden-Württemberg Förderungen für die Entwicklung und den Ausbau der Elektromobilität. Das Land bietet einigen Unternehmenszweigen, Institutionen und Körperschaften des öffentlichen Rechts Förderungen für E-Mobilität.

  • E-Taxi und dazugehörige Ladeinfrastruktur
  • E-Bus und dazugehörige Ladeinfrastruktur
  • Ladeinfrastruktur Charge@BW über die L-Bank: Förderung von bis zu 2500 EUR pro Ladepunkt. Die Ladestation muss öffentlich zugänglich sein und die Versorgung erfolgt über regenerativen Strom.
  • BW-e-Gutschein über die L-Bank: E-Auto Förderung für Unterhalts- und Betriebskosten von bis zu 1.000 EUR. Die Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre in Baden-Württemberg zugelassen sein.

4.2 Bayern

Der Fokus der Bayerischen Staatsregierung zur Unterstützung von Elektromobilität liegt auf den Bereichen Forschung, Entwicklung und bedarfsgerechter Ladeinfrastruktur.

  • Förderprogramm "Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0" für Privathaushalte, juristische Personen sowie Landkreise für die Beschaffung und Installation von Ladepunkten. Als Voraussetzung muss der Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen stammen.
  • Förderprogramm "Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern" für Unternehmen, die in Bayern ansässig und im Güterverkehr tätig sind.
  • Förderprogramm "Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrast...

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