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DSGVO-Auskunftsansprüche als Vorstufe von Schadensersatzforderungen (BB 2023, Heft 25, S. 1411)

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Aktuelle Rechtsprechung des EuGH zu Art. 15 und Art. 82 DSGVO

Zusammenfassung

 
Überblick

Unternehmen sehen sich immer mehr Auskunftsansprüchen über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 15 DSGVO ausgesetzt. In der Praxis fordern Kläger dann später oft Ersatz immaterieller Schäden nach Art. 82 DSGVO wegen vermeintlich unvollständiger oder verspäteter Auskünfte. Der EuGH bestärkt diese Entwicklung, indem er die Voraussetzungen von Art. 15 und 82 DSGVO in seinen ersten Entscheidungen hierzu weit auslegt. Damit stellt der EuGH zum einen hohe Anforderungen an die vollständige Erteilung einer Auskunft. Zum anderen dürfte diese Rechtsprechung es Klägervertretern und entsprechend spezialisierten Rechtsdienstleistern künftig erleichtern, massenhaft Schadensersatzforderungen wegen möglichen DSGVO-Verstößen gegen Unternehmen geltend zu machen.

I. Einleitung

Die seit dem 25.5.2018 geltende DSGVO gibt Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, umfangreiche Betroffenenrechte. Eines der wichtigsten davon ist der Auskunftsanspruch aus Art. 15 Abs. 1 DSGVO. Betroffene Personen haben ein Recht auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie auf die in Art. 15 Abs. 1 lit. a–h DSGVO genannten Informationen. Zudem muss der Verantwortliche gem. Art. 15 Abs. 3 S. 1 DSGVO eine Kopie derjenigen personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, die Gegenstand der Verarbeitung sind. Die Praxis hat in den fünf Jahren seit Geltung der DSGVO gezeigt, dass die rechtskonforme Erteilung einer Auskunft alles andere als einfach ist. So bestehen zahlreiche offene Fragen im Umgang mit Auskunftsansprüchen, insbesondere hinsichtlich ihrer Reichweite. Die Rechtsprechung hierzu ist teilweise sehr uneinheitlich.[1] Das Problem verschärft sich für Unternehmen dadurch, dass die Auskünfte gem. Art. 12 A...

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