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Diversity und Selbstbestimmungsgesetz am Arbeitsplatz / 1 Grundlagen zu Diversity im Arbeitsleben

Fraence Grethe
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1.1 Begriffsbestimmungen

Diversity, oder Diversität im Deutschen, beschreibt den Ansatz, gesellschaftliche Vielfalt anzuerkennen und zu fördern. Ziel ist es, Diskriminierungen zu minimieren und Chancengleichheit für alle zu schaffen. Berücksichtigt werden dabei verschiedene Vielfaltsdimensionen (oder Marker), wie ethnische Herkunft und Nationalität, Religion und Weltanschauung, Geschlecht, Alter, sexuelle Orientierung, soziale Herkunft, Körper und Psyche. Viele dieser Vielfaltsmarker stehen unter dem besonderen Schutz der Verfassung und damit des Antidiskriminierungsrechts (z. B. AGG), da sie Gründe für individuelle und strukturelle Diskriminierung sind.

Diversität ist dabei sowohl als gesellschaftspolitisches Ziel zu verstehen, um Diskriminierungen abzubauen und Gleichberechtigung aller Menschen zu fördern, als auch ein Wirtschaftsfaktor für Unternehmen. Diverse Teams, die unterschiedliche Perspektiven vereinen, sind oft produktiver und innovativer. Das Verständnis von unternehmerischer Vielfalt als betriebswirtschaftliche Notwendigkeit und Zukunftsmotor findet sich bereits in vielen Leitlinien und Strategien von Unternehmen wieder. Ziel eines ganzheitlichen Diversity-Managements als Kernstrategie eines Unternehmens sollte dabei die Herstellung von tatsächlich gelebter Diversität im Unternehmen sein als Basis zur optimalen Entfaltung und Steigerung der Produktivität der Workforce.

Diversity am Arbeitsplatz fragt dabei zunächst immer nach dem "Wer": Wer sitzt mit am Tisch und wer nicht, wer trifft eine Entscheidung, wer darf nicht? Für Unternehmen bedeutet Diversity oft zunächst die Anpassung der Recruiting-Mechanismen, Bewerbungsverfahren, Anpassung von Stellenanzeigen, etc., um ein heterogeneres Team zusammenzustellen.

Ist Diversity im globalen Sinne Realität, ist sie innerhalb von Arbeitsstrukt...

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