Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Digitale Angebote zur Gesundheitsförderung im betrieblic ... / 1 Mit Corona startete die Digitalisierung erst richtig

Dipl.-Inform. Jörg Schiemann
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Die seit vielen Jahren nur langsam voranschreitende Digitalisierung erfuhr durch die Corona-Pandemie in vielen Bereichen unseres Lebens unverhofft eine Beschleunigung. Technologien, bei deren Einführung oder Umsetzung vorher gezögert wurde, konnten kurzfristig als für die Ausnahmesituation passende (Not-)Lösungen erkannt und realisiert werden.

So blieb auch im betrieblichen Kontext den Verantwortlichen unter den damaligen neuen Gegebenheiten oft keine andere Wahl, als die Digitalisierungsbestrebungen zu forcieren. Als wohl bekanntestes Beispiel können die auf breiter Front ermöglichten Arbeiten im Homeoffice dienen.

Die neuen Technologien und Prozesse brachten zahlreiche geänderte oder neue Anforderungen für die Unternehmen mit sich. So wie es aus technischer Sicht galt, die von den Arbeitnehmern zu Hause verwendeten Rechner und Laptops sicher ans Unternehmensnetzwerk anzubinden, so war und ist auch das Betriebliche Gesundheitsmanagement bei der neuen Ausprägung der Arbeitsplätze gefordert.

Dabei blieben die gesundheitlichen Probleme größtenteils dieselben, wie sie es im Büro und vor der Pandemie waren, auch wenn sie von neuen Auslösern und Ursachen getragen werden. So ist es quasi unerheblich, ob Rückenprobleme – eine der zwei häufigsten Berufserkrankungen – von schlecht eingestellten Stühlen im Büro oder von ungeeigneten Sitzmöbeln, wie dem Küchenstuhl oder der Wohnzimmercouch zu Hause, kommen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    995
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    953
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    948
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    946
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    845
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    824
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    786
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    771
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    765
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    750
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    738
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    718
  • Jubiläumszuwendung
    717
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    703
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    695
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    671
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    661
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    658
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    652
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    649
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz

Empfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
CoPilot Arbeitsschutz: KI-gestützt & fundiert
CoPilot Arbeitsschutz
Bild: Haufe Online Redaktion

Blitzschnell auf Praxisfragen Antworten erhalten und mit klar formulierten Texten und Mustervorlagen Sicherheit gewinnen. Der KI-Assistent mit dem fundierten Haufe Wissen.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Arbeitsschutz Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Arbeits- und Gesundheitsschutz Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Sozial- & Gesundheitswesen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren