Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Die Woche im Blick (BB 2020, Heft 25, S. 1395)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Einführung

Im Blickpunkt

 
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bezeichnete die Kurzarbeit jüngst als "[. . .] unsere starke Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal." (PM des BMAS vom 3.6.2020). Tatsächlich bedienen sich derzeit mehr Arbeitgeber dieses Instruments als jemals zuvor, um betriebsbedingte Kündigungen zu verhindern und Umsatzeinbußen aufzufangen. Doch die Kurzarbeit wird nicht uneingeschränkt gewährt. Dies musste unlängst ein Leiharbeitsunternehmen feststellen, das Personal an eine Flugverkehrsgesellschaft im Inland vermittelt (Bayerisches LSG, PM vom 5.6.2020). Das besagte Unternehmen unterhält keinen Betrieb im Inland, sondern hat seinen Sitz im europäischen Ausland. Bereits im Frühjahr 2019 hatte man im Rahmen einer Kontrolle der Finanzbehörden im Zusammenhang mit der fehlenden Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung die Stilllegung inländischer Stationierungsorte beschlossen. Ende April 2020 beantragte das Unternehmen (u. a.) bei der Agentur für Arbeit München die Bewilligung von Kurzarbeit. Der Antrag wurde abgelehnt, wogegen das Unternehmen Widerspruch einlegte. Parallel beantragte es im einstweiligen Verfahren vor dem Sozialgericht München die Verpflichtung zur Erteilung des Anerkennungsbescheids. Das SG München lehnte den Antrag ebenso wie die Beschwerdeinstanz ab. Ohne gefestigte Betriebsstrukturen im Inland könne es keine Gewährung von Kurzarbeitergeld geben – ein Verstoß gegen das Grundgesetz oder Unionsrecht sah das LSG München nicht. Es bewahrheitet sich einmal wieder das alte Sprichwort: Wer das eine will, muss das andere mögen.

Rebecca Marlow, Redakteurin Arbeitsrecht

Entscheidungen

BVerfG: Teilung von Betriebsrenten nach Scheidung verfassungskonform

1. Der Versorgungsausgleich kann verfassungswidrig sein, wenn bei der verpflichteten Person eine Kürzung des Anrechts erfo...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Betriebsberater enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.103
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    974
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    899
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    872
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    829
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    807
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    806
  • Jubiläumszuwendung
    782
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    781
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    758
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    755
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    748
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    737
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    722
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    704
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    687
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    685
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    681
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    670
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    669
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Betriebsberater
Top-Themen
Downloads
Shop

Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexware
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren