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Die Woche im Blick (BB 2019, Heft 01/02, S. 51)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Nachdem am 2.10.2018 die Eckpunkte für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz durch die Große Koalition festgesetzt wurden (dazu bereits BB Heft 41, Blickpunkt), liegt nun auch seit dem 19.12.2018 ein Gesetzesentwurf vor (zu finden auf der Homepage des BMI www.bmi.bund.de). Die Meinungen zu dem Entwurf sind jedoch geteilt. Während sich die Wirtschaft Hoffnungen auf mehr Arbeitnehmer vor allem in Handwerksberufen macht, warnen Kommunen vor einer "Illusion" (FAZ online "Was werden die ausländischen Fachkräfte bringen?", vom 20.12.2018). Sie meinen, dass das neue Gesetz den Fachkräftemangel allenfalls abmildern wird. Tatsächlich loben unsere Minister das Gesetz in den höchsten Tönen (Tagesschau online "An den Arbeitsplatz, nicht auf den Arbeitsmarkt", vom 19.12.2018): Altmaier spricht von einem "historischen Tag", während Heil davon ausgeht, dass das Gesetz "faire Chancen und klare Regeln" schaffen wird. Tatsache ist, dass die Bundesregierung bemüht war, dem sog. "Spurwechsel" eine Absage zu erteilen. Wer ab 2020 nach Deutschland kommen möchte, um zu arbeiten oder eine gute Ausbildung zu erhalten, hat einige Voraussetzungen mitzubringen. Dabei kann man nur hoffen, dass die Verwaltung auf den Mehraufwand eingestellt sein und es zufriedenstellende Prüfungsmaßstäbe für bspw. die Anerkennung von im Nicht-EU-Ausland erworbene Ausbildungen geben wird. Das Gesetz soll in der vorliegenden Fassung nur bis zum 29.6.2022 Gültigkeit haben. Sich auf dem statusquo auszuruhen scheint daher keine Alternative zu sein.

Rebecca Marlow, Redakteurin Arbeitsrecht

Entscheidungen

BAG: Zulässigkeit einer alternativen Klagehäufung

1. Eine alternative Klagehäufung, bei der der Kläger ein einheitliches Klagebegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet und dem Gericht die Ausw...

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